Darf ich einen Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen?

8 Antworten

Verpflegungsmehraufwand setzt meiner Meinung nach eine Einsatzwechseltätigkeit vorraus. Also kann nur dann gewährt werden, wenn Du z.B. beim Kunden bist oder eine andere Niederlassung etc. besuchst, wenn dort nicht Dein Arbeitsplatz ist.

Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis einschließlich 2013: regelmäßige Arbeitsstätte) aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.

trifft das zu

psykokombi 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 14:45

heißt es ...außerhalb der eigenen Wohnung und/oder außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte?

die mindestens 8 stündige Abwesenheit von deinem Arbeitsort muß gegeben sein

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/verpflegungsmehraufwand-2018-die-neuen-pauschalen-sind-da/

Woher ich das weiß:Recherche
schlappeflicker  06.08.2018, 14:40

das gilt aber auch nur, wenn man jobmäßig unterwegs ist und nicht jeden tag einfach nur in die firma X in der musterstraße fährt

Kiekschapp  06.08.2018, 14:46
@schlappeflicker

das wird in dem Link ganz gut erklärt und wer das wie der FS interpretiert, wird dann spätestens vom Finanzamt ausgebremst

psykokombi 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 14:46

ja ich fahre jeden Tag zum selben Arbeitgeber in XY. Also kann man das in dem Fall nicht absetzen?

Kiekschapp  06.08.2018, 14:48
@psykokombi

nein

der AG schickt dich min 8 Stunden täglich zu Kunden oder über 2 Wochen zum Lehrgang... dann ja

psykokombi 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 14:49
@Kiekschapp

okay, danke.

Fahrtzeiten ist Freizeitvergnügen,

das Einzigste was du machen kannst, bei der Einkommensteuer die Km mit 30 Cent einfacher Weg zur Anrechnung bringen.

Schichtarbeiter, immer einunddieselbe Arbeitsstelle

Du sucht stets die erste regelmäßige Arbeitsstätte auf... richtig?

Falls es so ist, dann kannst du keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

 

psykokombi 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 18:05

ja richtig