Darf ich einen Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen?
Hallo, wenn ich täglich von Zuhause neun Stunden weg bin, darf ich dann einen Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung geltend machen?
Ich bin Schichtarbeiter, muss die Pausen herausarbeiten und habe dann noch meinen Fahrtweg (hin und zurück), komme zuzüglich der Arbeitszeit von acht Stunden natürlich auf eine höhere Abwesenheit von meinem Wohnort. Deshalb bin ich nicht sicher, ob es nur möglich ist, einen Verpflegungsmehraufwand zu stellen, wenn man bspw. in ein anderes Bundesland fährt oder ob mein tägliches Pendeln anrechenbar ist/wäre?!
Gruss Jens
8 Antworten
Verpflegungsmehraufwand setzt meiner Meinung nach eine Einsatzwechseltätigkeit vorraus. Also kann nur dann gewährt werden, wenn Du z.B. beim Kunden bist oder eine andere Niederlassung etc. besuchst, wenn dort nicht Dein Arbeitsplatz ist.
Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis einschließlich 2013: regelmäßige Arbeitsstätte) aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.
trifft das zu
heißt es ...außerhalb der eigenen Wohnung und/oder außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte?
die mindestens 8 stündige Abwesenheit von deinem Arbeitsort muß gegeben sein
das wird in dem Link ganz gut erklärt und wer das wie der FS interpretiert, wird dann spätestens vom Finanzamt ausgebremst
ja ich fahre jeden Tag zum selben Arbeitgeber in XY. Also kann man das in dem Fall nicht absetzen?
nein
der AG schickt dich min 8 Stunden täglich zu Kunden oder über 2 Wochen zum Lehrgang... dann ja
okay, danke.
Fahrtzeiten ist Freizeitvergnügen,
das Einzigste was du machen kannst, bei der Einkommensteuer die Km mit 30 Cent einfacher Weg zur Anrechnung bringen.
Schichtarbeiter, immer einunddieselbe Arbeitsstelle
Du sucht stets die erste regelmäßige Arbeitsstätte auf... richtig?
Falls es so ist, dann kannst du keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.
ja richtig
das gilt aber auch nur, wenn man jobmäßig unterwegs ist und nicht jeden tag einfach nur in die firma X in der musterstraße fährt