Steuer: Ich habe meine Abschlussarbeit in einem Unternehmen geschrieben (7 Monate). Kann ich für diese Zeit VMA geltend machen, da ich nicht an der Uni war?
2 Antworten
Die Uni ist die erste Tätigkeitsstätte für einen Studenten - daher ist das Erstellen einer Abschlußarbeit in einem Unternehmen eine Auswärtstätigkeit.
Hier können sowohl Verpflegungsmehrausfwand, als auch Fahrtkosten Hin- und Zurück abgesetzt werden.
Der Verpflegungsmehraufwand ist auf 3 Monate beschränkt, wenn man über einen längeren Zeitraum auswärts tätig ist - sofern die Tätigkeit um mind. 4 Wochen unterbrochen ist, beginnt der Anspruch von 3 Monaten erneut.
Warst Du bei dem Unternehmen angestellt und hast Arbeitslohn bezogen?
Dann kannst Du leider wohl nicht die Verpfelgungsmehraufwandspauschale geltend machen.
§ 9 Abs. 4a EStG: "
Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. Wird
der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte
beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der
ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen
eine Verpflegungspauschale anzusetzen.
§ 9 Abs. 4 EStG: "
Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste
betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen
Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber
bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die
Zuordnung im Sinne des Satzes 1 wird durch die dienst- oder
arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen
und Weisungen bestimmt."
Hallo. Ja ich war da angestellt und habe Lohn bekommen. Muss man da was beachten?