Wie müssen Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten für Unternehmer richtig gebucht werden?
Hallo, ich habe vor kurzem eine GmbH gegründet und muss mich nun auch mit meiner Buchhaltung beschäftigen.
Da ich durch meine Tätigkeit immer wieder unterwegs bin, kann ich ja auch Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten als Ausgabe geltend machen.
Hierzu ein paar Fragen: Ich bin geschäftsführender Gesellschafter. Verwende ich für meine Buchung das Konto 4674 oder 4664 da ich quasi in meinem Unternehmen angestellt bin? Ich tendiere zu 4674
Wie muss ich den Verpflegungsmehraufwand richtig buchen? Bspw. war ich im Monat Januar 1 Woche in Spanien unterwegs a 5 Tage D.h. 2x 21 für An- und Abreise + 3x 32 € Diesen Aufwand von 138 hätte ich am Monatsende einfach gegen mein Verrechnungskonto gebucht und später dann über die Bank ausgeglichen. Wäre das so richtig?
Muss ich beim Verpflegungsmehraufwand etwas für Frühstück, Mittagessen oder Abendessen abziehen wenn dieses vom Kunden bezahlt wurde?
Kann ich zusätzlich Reisekosten (Kilometer) für mein Auto absetzten oder ist dies bereits mit der 1% Versteuerung abgedeckt? (ich führe kein Fahrtenbuch, sondern versteuere die 1% des Listenpreises)
Vielen Dank für die Auskunft.
3 Antworten
Was Du wissen möchtest, ist sicher besser von Leuten zu beantworten, die buchhalterisch tätig sind. Ich würde Dir empfehlen, um die Buchhaltung gut zu machen, einen Volkshochschulkurs zu absolvieren. Da Du die GmbH erst gegründet hast, gibt es bestimmt viele Fragen, um Deine Buchhaltung ordentlich hinzu bekommen, es soll ja am Ende auch immer eine gute Bilanz ergeben.
Ich denke, bei Deinem "umfassenden" Kenntnissen wird eine Menge schief gehen.
Weißt Du, dass der Abschluss einer GmbH im eBundesanzeiger veröffentlicht werden muss?
Willst Du das ohne Steuerberater erledigen?
Wenn Du für den Abschluss und die Steuererklärungen doch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen willst, dann merke Dir etwas: Kein Steuerberater wird Deine Buchhaltung ungeprüft übernehmen.
Für die Prüfung der Buchhaltung auf die Richtigkeit wird eine besondere Gebühr anfallen, oder soll der Steuerberater vielleicht sinngemäß ein Testat unterschreiben: "Ich bestätige, dass in der Bilanz Aktivseite und Passivseite gleich groß sind."
Mehr wäre nämlich nicht möglich ohne eingehende und kostenintensive Prüfung.
Als Geschäftsführer-Gesellschafter bist Du eben nicht im Unternehmen angestellt, sondern gewerblich tätiger "Selbständiger". Du bekommst kein Gehalt, sondern eine Auszahlung des Gewinns.
Deine Kosten werden Dir selbstverständlich erstattet, sofern sie geschäftlich veranlasst sind. Die 1% Versteuerung deckt die private Nutzung des KFZ ab.
Die Pauschbeträge gelten nur für Arbeitnehmer (§9 Nr. 4 a ESTG)
ist mir neu, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Auszahlung des Gewinnes bekommt anstelle von Gehalt ....
dachte immer, dass wäre eine Ausschüttung ....
was macht der Geschäftsführer dann eigentlich, wenn die GmbH Verluste macht? Muss er dann Geld an die GmbH bezahlen, weil er Geschäftsführer ist?