Wie setzt sich die Auswahlnote für die 3.QE der bayerischen Polizei zusammen?
Ich habe mich bereits für die 2.QE beworben und eine Zusage bekommen. Jetzt kommt noch das Auswahlverfahren für die 3.QE.
Mich würde es jetzt interessieren was aus den Tests der 2.QE übernommen wird, was muss ich neu machen und wie setzt sich dann meine Auswahlnote zusammen.
2 Antworten
Neu machen musst du nichts. Hast du den schriftlichen Teil bestanden folgt eine Einladung zum Assessment-Center mit Gruppendiskussion und strukturierten Interview. Deine Punkte aus dem schriftlichen Test bleiben natürlich bestehen und fließen in das Endergebnis mit ein.
Ich meine, du musst den Test beim Landespersonalausschuss machen und der wertet für sich. Da ich das selbst zu kompliziert finde, um es aus den Kopf zu wiederholen, habe ich es mal von der Homepage KOPIERT und EINGEFÜGT.
Gruß S.
Prüfungsinhalt und BewertungDie Auswahlprüfung ist eine schriftliche Prüfung, mit der zum einen die deutsche Sprache getestet wird, zum anderen die Kenntnisse in den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht, darüber hinaus die staatlichen und politischen Grundlagen Bayerns, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik.
Die Bewertung der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet.
Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutsch- und Fremdsprachennote jeweils in einfacher Gewichtung und die Mathematiknote in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote 1,5-faches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht.
Die Berechnung der Gesamtnote im Überblick:
- Schulnotendurchschnitt =
- ("Deutsch" + "Mathematik" x 3 + Fremdsprache) : 5
- Gesamtnote im Auswahlverfahren =
- ("Note Auswahlprüfung" x 1,5 + Schulnotenschnitt) : 2,5
Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Aufgrund der Gesamtnoten aller Bewerberinnen und Bewerber wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung.
Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn die errechnete Gesamtnote schlechter als 4,00 ist.
Ja. Das Auswahlverfahren bei der Polizei hast du bereits bestanden. Aber der Landespersonalausschuss vergibt die Studienplätze.
Der nächste Auswahltest ist aber erst im Oktober.
Ich hab nur das Verfahren für die 2.QE bestanden und der LPA ist wohl nur der "Eintritt" zum Auswahlverfahren der 3.QE der ab da finden sich keine Formeln mehr zur Noten Berechnung.
Für die 2 QE hast du aber eine Zusage, hast du geschrieben! Der Computertest ist ja der gleiche. Wird ggf anders bewertet.
Für das AC/SI gibt es keine Punkte. Nur bestanden/nicht bestanden.
Und zur PÄU warst du - wenn du eine Zusage hast - auch bereits.
Diese Lpa Berechnung gibt es ja für die 2qe gar nicht.
Super vielen herzlichen Dank, dass ist aber jetzt nur die Berechnung des LPA, oder?