Polizei Berlin lehnt Einstellung in die Ausbildung aufgrund zuvieler Strafzettel ab?
Sehr geehrtes Community,
ich habe mich bei der Berliner Polizei für den mittleren Dienst beworben, habe die Polizeidiensttauglichkeit bestanden, das persönliche Vorstellungsgespräch auch, jedoch fehlte die Leumundsprüfung was für mich sehr merkwürdig war.
Vor einigen Tagen erhielt ich eine Mail, indem steht, dass ich vom Auswahlverfahren ausgeschieden sei, was ich nich einsehen konnte. Ich hatte zuvor schon eine persönliche Zusage, dass ich zum 01.09.2017 eingestellt werde würde und mein Ranglistenplatz keine Bedeutung hat.
In meinem Führungszeugnis gibt es KEINE EInträge.
Ich habe im Einstellungsbüro angerufen und wollte den Grund wissen und der nette Kollege meinte, dass etwas mit meinem Leumund nicht stimme, ich zuviele Anzeigen vor 5-6 Jahren hätte. Ich bin mir sicher, dass ich keine Anzeigen habe, außer Strafzetteln (falsch parken, kein Parkschein, zu schnell gefahren etc.)
Jetzt möchte ich klagen und bin auf der Suche nach einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Berlin, der sich in dieser Materie auskennt und eventuell schonmal so einen ähnlichen Fall hatte.
Ich bitte euch um Hilfe, freue mich jetzt schon auf eure Antworten und bedanke mich vielmals im Voraus für euren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
GYPSY2727
10 Antworten
Wenn Du auf der Suche nach einem Fachanwalt in Berlin bist, solltest Du in ein Berliner-Telefonbuch schauen oder nach "Fachanwalt Berlin" googeln.
Aber gegen was genau möchtest Du klagen ? Niemand ist verpflichtet dir einen Ausbildungsplatz zu geben.
Beamtenrecht wäre noch besser.
http://www.beamtenrecht-anwalt.de/?gclid=EAIaIQobChMI7uWUx8mN1QIV7ZPtCh2IkgNQEAAYASAAEgIL8fD\_BwE
Gruß S.
Es werden in deinem persönlichem Umfeld Ermittlungen aufgenommen. Das geht über Nachbarn, Schulen, Sportverein und ähnliches. Daraus ergibt sich dann ein Gesamtbild deiner Persönlichkeit, das trotz bestandener Prüfung gegen deine Einstellung spricht.
Ich schätze deine Beiträge in der Regel sehr, aber hier schießt du ein wenig über das Ziel hinaus, oder? Man guckt schon mal aus gegebenem Anlass in die sozialen Netzwerke, aber Ermittlungen im gesamtem Umfeld bei jedem Bewerber? Sippenhaft? Hm ....
Gruß S.
Meine Info ist vermutlich veraltet, aber in NRW zog der Bezirksdienstbeamte los und befragte die Nachbarn nach dem Leumund.
Hallo.
Du hast den schlimmsten Fehler wahrscheinlich deines Lebens gemacht.
Du hast in dem Einstellungsbogen , Kontakt mit der Polizei mit nein angekreuzt.
Das sind kleine und feine Fehler. Wenn das Kreuz bei JA gewesen wäre hätten die dich noch genommen, aber so. Wer einmal lügt den glaubt man nicht, wenn er auch die Wahrheit spricht.
In Niedersachsen ist das Kreuz fast das Wichtigste.
Weil du aber nichts verlieren kannst du Klagen.
Das lustige ist, so eine Frage gabs nicht mal ;-)
Das ist hier in Niedersachsen schon Jahrelang so. Da nebenan die Datenzentrale für die Kommunalverwaltungen sind können da auch öffentl. Bedienstete Mittagessen bei Fortbildungen. Da ist immer Tagesgespräch von der Polizei. Sonst hätte ich das auch nicht gewusst. Sonnst kann ich mir das nicht erklären. Tut mir leid für dich.
Absichtliches mehrfaches regelwidrige Verhalten lässt schon Schlüsse auf den Charakter eines Menschen zu.
Wenn du keine schriftliche Zusage hast sehe ich auch keine Chance mittels Anwalt aber Versuch es ruhig.
Vielleicht stellen die bevorzugt Leute ein die ihre Entscheidungen mit Anwalt hinterfragen.
Danke für deine Antwort, ich habe jedoch eine schriftliche Zusage, deshalb vestehe ich das nicht. Trzdm danke für deine Antwort.
Eine schriftliche Zusage, wird wohl unter dem Vorbehalt der richten Beantwortung der Fragebögen gewesen sein.
Wenn sich dann heraus stellt, dass du deine Vita "geschönt" hast, gilt das nicht mehr.
Eine mündliche Zusage ist nicht anfechtbar. Du brauchst die Zusage schriftlich um da was erzwingen zu können.
Deshalb suche ich einen Anwalt, gibt genug Leute die sich eingeklagt haben, der Grund ist einfach nicht berechtigt.
Ich wollte nur wissen, ob jemand einen guten Fachanwalt für Verwaltungsrecht kennt, der so einen ähnlichen Fall hatte.