Polizei Auswahlverfahren Ablehnung wegen 14 Jahre alten Narben
Hallo ich habe mich 2011 bei der Polizei beworben habe auch alle Tests bestanden und bin dann bei der ärztlichen Untersuchung rausgeflogen weil ich zu dem Zeitpunkt kaum Fingernägel und Narben aus der Jugend hatte die ich mir mit 13-14 zugefügt hatte. Nun Bewarb ich mich 2014 nochmal, habe wieder alle Tests bestanden habe auch ein Termin für den Ärztlichen Test erhalten. 3 Tage später kam dann eine Email :
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden sind. Zu den Gründen warten Sie bitte den Ablehnungsbescheid ab, der sich auf dem Postweg zu Ihnen befindet. Sollten bereits weitere Termine im Rahmen des Auswahlverfahrens mit Ihnen vereinbart worden sein, so betrachten Sie diese bitte als hinfällig.
Ich hab angerufen um den Grund rauszufinden. Die berufen sich immernoch auf meine Nicht Tauglichkeit von 2011 wegen meinen Narben. Das kann doch nicht wahr sein. Wird man für ne Sache belangt die mitterweile 14 Jahre her ist ?? Ich habe das mit 13-14 gemacht und bin jetzt 27. Habe 6 Jahre als Sport Animateurin gearbeitet und hatte 15 Stunden, 6 Tage die Woche körperliche und psychische Belastungen gahabt ohne Probleme.Ich hab also echt keine Macke. Kann man da Wiederspruch einlegen der im positiven endet ? Ich meine ich kann ja schließlich auch im Sommer um die Narben zu verdecken ein langarm Shirt der Uniform tragen.Oder kann ich es gar als Diskriminierung ansehen ?
5 Antworten
Ritzen, das muss mal in aller Deutlichkeit gesagt werden, ist keine Jugendsünde, die man halt mal so macht, ganz normal auch noch - und dann ist gut.
Das wird so gerne verkauft unter sich ritzenden, wenn die sich nicht eingestehen wollen, dass da ein bischen was unrund läuft im Oberstübchen, um genau dies zu verniedlichen.
Ritzen bedeutet ein ernstzunehmendes Anzeichen auf eine psychische Erkrankung, ein Borderlinesyndrom.
Und bei der Polizei werden Leute, bei denen man im Einstellungsverfahren auch nur geringste Anzeichen auf wie auch immer geartete psychische Erkrankungen feststellen kann, abgelehnt.
Es ist egal, wie lange das her ist und auch egal, wie toll das behandelt wurde. Es lag vor, damit ist bereits alles klar.
Auch Nägelkauen spricht psychologisch Bände, auch dann wird man nicht genommen.
Man macht das aus zwei gründen.
1.) Bei Einstellung wird das Bundesland in Zukunft für alle Erkrankungskosten irgendwelcher Art aufkommen. Man versucht, von vorne herein diese Möglichkeit so billig als machbar zu halten und siebt alle, die irgendwelche gesundheitlichen Vorbelastungen mitbringen könnten, alleine schon als Möglichkeit, aus.
2.) Polizisten werden mit Schußwaffen ausgestattet und schleppen die Teile dann in der Welt rum und müssen eventuell mit den Dingern mal rumfuchteln. Man versucht, hierbei jedwedes noch so geringe Risiko zu minimieren, dass der dann eines Tages mal mit dem Ding ausflippt - im Sinne der Allgemeinheit.
Schön, dass Du ansonsten gesund und leistungsfähig bist, aber das ist noch nicht genug, die fehlenden 2% sind halt als Ablehnung genug.
Und nein, das ist keine Diskriminierung. Es ist nicht diskriminierend, wenn man jemand mit der Möglichkeit eines Borderlinesyndrom keine Kanone in die Hand gibt. Vergiss es gleich wieder.
Und zudem, man nimmt auch niemand mit Neurodermitis, Astma, Beckenschiefstand, Wirbelsäulenerkrankungen und unter einer gewissen Sehleistung auch nicht.
Das ist alles auch keine Diskriminierung, man sucht ausschließlich top gesunde Leute. Zu denen scheinst Du nicht zu gehören, tut mir leid.
Zudem hast Du kein Anrecht darauf, beid er Polizei genommen zu werden, keinen rechtsanspruch. Die suchen sich die raus, die sie brauchen können, wie jedes andere Unternehmen auch, nehmen davon die Besten, bis die jeweiligen Plätze voll sind und der rest kann zu Hause bleiben.
Ob man da Widerspruch einlegen kann, weiß ich auch nicht. Du könntest versuchen, ein psychologisches Gutachten zu bekommen. Das geht natürlich nur durch Sitzungen, die du aber ja deiner Meinung nach nicht nötig hast. Das Ritzen hatte aber sicher einen Grund und wenn du jetzt sagst, nö, war einfach grad angesagt, dann macht dich das noch untauglicher. Man kann während des Jobs psychisch krank werden, aber jemanden einzustellen, der es evtl. schon ist, können die sich einfach nicht leisten. Das ist keine Diskriminierung. Diese Art von 'Jugendsünde' ist nun mal sehr schwerwiegend. Deine Frage müsste als Plakat gedruckt werden, damit andere sehen, was zum Teufel einem diese Sch...ritzerei alles verbauen kann.
Dagegen kannst du gar nichts machen denn sie entscheiden wen sie nehmen oder wen nicht.Genauso wie jeder andere Arbeitgeber entscheidet wen er einstellt oder ablehnt.
Wird man für ne Sache belangt die mitterweile 14 Jahre her ist ??
Es geht nicht drum dich zu bestrafen, sondern darum, dass du für den Polizeidienst ungeeignet bist.
Du darfst eben nicht all zu viele (sichtbare) Narben haben. Das gilt nicht für ein Langamrshirt, sondern für ein T-Shirt.
Das ist frustrierend. Dein Ärger ist nachvollziehbar. Diskriminierung ist es dennoch nicht, sondern ein Ausschluss aus medizinischem Aspekt, denn es gilt nach WHO (nichtmal PDV300):
Einmal süchtig - immer suchtgefährdet. Einmal psychisch instabil - immer Instabilitätsgefährdet.
Die haben Hunderte geeignete Bewerber. Stell dir 100 Milchkrüge vor, die dir alle gefallen und sie würden auch alle ihren Zweck erfüllen. Einer davon hat aber einen Sprung. Nimmst du den oder wählst du eher einen von den völlig intakten 99?
Es gibt keine Garantie, daß einer von den 99 länger hält. Aber die Wahrscheinlichkeit ist dennoch größer.
Sei nicht so traurig. Wenn es nicht sein soll, findest du etwas anderes, Kopf hoch.
Gruß S.