Bewerbung zurückziehen bei Beamtenjob?
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Vor einigen Monaten habe ich mich für ein Duales Studium beim Zoll und beim Finanzamt beworben. Ich hatte zuerst einen Einstellungstest beim Zoll, welcher aus meiner Hinsicht nicht gut gelaufen ist. Anschließend hatte ich ein Vorstellungsgespräch beim Finanzamt, wo ich eine Direktzusage erhalten habe. Ich musste anschließend innerhalb von 2 Wochen alle erforderlichen Unterlagen unterschreiben und dort einreichen (was ich auch getan habe). Nun habe ich das Ergebnis vom Zoll erhalten und erfahren, dass mein Test sehr gut ausgefallen ist und ich zum mündlichen Auswahlverfahren eingeladen wurde.
Nun ist meine Frage : Kann ich meine Bewerbung (falls ich auch eine Zusage beim Zoll bekomme) beim Finanzamt zurückziehen trotz unterschriebenen Unterlagen (Annahmeerklärung, Versetzungsbereitschaft, amtsärztliche Untersuchung etc.)? Oder muss ich mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen ? Da es mein Plan A war zum Zoll zu gehen :-)
Der Studienstart und die Verbeamtung wäre im September 2021
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Hier gilt kein Arbeitsrecht, sondern das Beamtenrecht/Gesetz.
Bis zum Start und auch innerhalb der ersten sechs Monate im dualen Studium kannst du per E-Mail ganz einfach absagen, mit der Begründung:
Du bist nun doch beim Zoll genommen worden.
Wobei das Finanzamt sehr gut ist, in Baden-Württemberg zumindest.(bin selbst aktuell dort seit einem Jahr) Nach dem Abschluss kannst du übrigens problemlos zum Zoll wechseln, da die Bereiche sehr ähnlich sind.
Viel Glück und Erfolg bei deiner richtigen Entscheidung.
Nach dem Abschluss kannst du übrigens problemlos zum Zoll wechseln
Richtig.
da die Bereiche sehr ähnlich sind
Falsch.
Nein die fünf Jahre Verpflichtung beziehen sich auf die Staatstätigkeit. Der Zoll würde theoretisch deine "Ablösung" bezahlen, was aber nicht passiert, weil du ja weiterhin Beamter bleibst.
Die Arztuntersuchung/Beamteneignung musst du immer selbst bezahlen, kannst ja später als WK absetzen😜. (Lernst du alles)
Gut zu wissen :)
Ne ich glaube das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, denn die Rechnung des Amtsarztes geht an das FA und die bezahlen das. Da bin ich mir ganz sicher. Steht auch bei mir im Schreiben :))
Welches Bundesland bist du denn?
Das kann sicherlich sein, wobei ich mir das persönlich nicht vorstellen kann, aber wirst du ja dann sehen😉.
Ich persönlich würde zum Finanzamt gehen, aber okay.
Welche Folgen ein Rücktritt hat, steht in dem Unterlagen. Einige Verträge werden nichtig bei Nichtantritt, andere haben sehe kurze, beidseitige Kündigungsfrist vor dem ersten Tag, andere haben Konventionsstrafen beim Abbruch nach Unterschrift. Das kann dir niemand sagen.
Danke für die Antwort :)
Kannst du begründen warum ?
Das steht leider bei mir in den Unterlagen leider nicht drin, da das ja kein ganz normaler Arbeitsvertrag ist.
Finanzämter sind Landesbehörden, du kannst also höchstens an ein anderes Finanzamt im selben Bundesland versetzt werden. Der Zoll ist eine Bundesbehörde, man könnte dich also innerhalb des gesamten Bundesgebiets versetzen, was problematisch werden könnte, wenn du mal eine Familie hast.
Ja OK das ist ein gutes Argument :-)
Die andere Antwort ist u.a. auch ein gutes Argument. Mir würde die Arbeit beim Finanzamt deutlich mehr zusagen. Ich bin ein Zahlen-affiner Typ, der einfach strukturiert seine Arbeit durchdenkt und dann abarbeitet. Ich war 6 Jahre lang im Vertrieb und Außendienst, ich habe einfach keinen Bock mehr auf Menschen, finde das mittlerweile einfach nur beschissen und sitze jetzt im Controlling.
Ja kann dich da gut verstehen, aber ich bin auch Jemand, der bisschen Abwechslung braucht und auch gerne mit Menschen arbeitet. Aber gut im FA ist das ja auch möglich 😊
OK alles klar vielen Dank für die Antwort :)
Ich bin noch nicht beim Zoll genommen muss noch das mündliche Auswahlverfahren bestehen :)
Ne kann ich nicht bin 5 Jahre beim FA verpflichtet
Was ist denn mit finanziellen Auswirkungen ? Z.B. bezahlt das Finanzamt meine Amtsärztliche Untersuchung. Müsste ich dann die Kosten tragen falls ich mich zurückziehe?