Einstellung bei der Polizei klagen?
Moin,
ich habe mich bei der Polizei beworben und bis auf den PWC150 Test (Ergometer) alles bestanden. Ich habe auch eine schriftliche sofort Zusage für 02/17!Meine Ruhepuls durch Aufregung war als ich auf das Fahrrad gestiegen bin schon bei 111... bis 150 ist dann nicht mehr so weit:( ich habe mir daraufhin einen Kardiologen gesucht, der festgestellt hat, dass mein Aufregungspuls einfach so hoch war und dieser natürlich auf den Ruhepuls Auswirkungen hat. Ich wurde komplett getestet und alles ist gut. Auch den PWC habe ich beim Arzt nochmal wiederholt und alles gut! Jetzt erkennt die Einstellungstelle aber den Test nicht an. Kann ich auf eine Einstellung klagen und wenn ja, wie ist der Ablauf?
Wäre nett, wenn jemand schon einmal so ein Fall hat/hatte oder Rat weiß
Vielen Dank im Voraus;)
1 Antwort
Du kannst Widerspruch einlegen. Ob es was nützt, ist eine andere Sache. Ein RECHT auf Einstellung hast du nicht.
Bei der Untersuchung ist es wichtig, daß du sie bei einem Arbeitsmediziner machst. Ein Hausarzt, der seine Befunde nach WHO stellt, hat da andere Soll- und Normwerte. Ihm zufolge kann in Ordnung sein, was für den Polizeiarzt der Super-Gau ist.
Du formulierst fristgerecht aber formlos einen Widerspruch. Ob du neue Befunde gleich beilegst, ist nicht so wichtig.
Man kann das auch begrenzt trainieren. Wenn sie dir dann etwas Zeit geben, die Befunde einzureichen, hast du vielleicht in 4 Wochen noch bessere Werte als jetzt.
Die schriftliche Zusage hattest du ja unter dem Vorbehalt der Polizeidiensttauglichkeit.
Gruß S.