Wie sehen die Regelungen bei einer Unterbelegung einer Mietwohnung aus? Ab welcher geringen Anzahl könnte einem der Mietvertrag gekündigt werden?

4 Antworten

Wenn man die Miete selbst zahlt, ist die Größe vollkommen egal, solange man sich die Miete  leisten kann. 

Wenn die Miete allerdings vom Jobcenter oder von wem auch immer gezahlt wird, kann verlangt werden umzuziehen, wenn die Wohnung zu groß für die verbliebene Personenzahl ist.

Solange Du bezahlst, kannst Du auch allein in der Mietwohnung wohnen.

Es gab Zeiten, da habe ich mit meiner Tochter auf 171 m² gewohnt - oder auch allein auf 150 m². Wo soll da das Problem sein?

Von einer Unterbelegung in dem Sinne spricht man nur, wenn das Amt die Miete zahlt. Aber auch hier muß das Amt die Miete weiterhin zahlen, solange Du nachweisen kannst, daß Du Dich erfolglos um anderen Wohnraum bemüht hast. Und das ist ja wohl nicht all zu schwer.

Vom Mietrecht her gibt es kein Gesetz dafür, der Vermieter darf nicht aus diesem Grund kündigen.

Verrate uns bitte, aus welchem Grund du fragst. Seid ihr Mieter und bezieht Hartz4 und habt du Bedenken, dass das Amt die Miete nicht mehr übernimmt oder was ist der Hintergrund?

Du darfst darin auch ganz alleine wohnen, wenn Du denn die Miete bezahlen kannst.

huibubu 
Beitragsersteller
 08.09.2017, 23:17

Das stimmt nicht, ich habe schon von anderen Fällen gehört, wo eine Familie umziehen musste, da die Wohnung zu groß war für die in der Wohnung verbleibenden Mitglieder. Ich weiß aber nicht, was das für einen genauen Hintergrund hat, deswegen interessiert mich das so sehr.

wilees  08.09.2017, 23:28
@huibubu

Dann nenne bitte entsprechende nachweisbare Fakten.