Wie schwer darf der Anhänger laut Fahrzeugschein sein?
Das Fahrzeug ist ein Meriva B 2014 1,6 Diesel mit 136PS. Laut ADAC Liste hat er 1300kg Anhängelast. Nun irritiert mich etwas der untere Absatz im FS, vor allem das mit den 3220kg.
Was darf ich da nun tatsächlich ranhängen, und welches zulässiges Gesamtgewicht darf der Anhänger haben?
PS: Führerschein spielt hier keine Rolle.
7 Antworten
Hierbei ist es egal welche zulässigen Gewichte vorliegen, an das Auto darfst Du auch einen 3,5t-Anhänger anhängen so lange der nicht schwerer als 1150Kg ist (bzw 1300Kg bis 10% Steigung).
Die zusammengezählten tatsächlichen Gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3220Kg nicht überschreiten. Das wurde expliziert angegeben weil dieser Wert bei Ausnutzung aller zulässigen Gewichte überschritten werden kann, dies aber zu viel wäre.
Gut, ich hatte befürchtet, dass diese 3220kg zulässiges Gesamtgewicht ist, was absolut sinnlos wäre.
Puh, also mit meinem 1300kg Anhänger und dem erhöhten zulässigen Gewicht im Anhängerbetrieb würde ich den B-Schein bis auf 90kg genau ausreizen. :-P und hoffen dass ich keinen Berg in der Route habe.
Also immer den Fahrzeugschein beachten beim Fahrzeugkauf, keine Listen im Internet.
bei den 3220 kg handelt es sich ja nicht um das Gewicht des Anhängers.
Vielleicht solltest du beim Autohersteller nachfragen, welche Masse du tatsächlich mit dem Fahrzeug ziehen kannst.
Und dabei kommt es auch darauf an, was dies für ein Anhänger ist.
Gebremst oder ungebremst?
Sicher sind die Informationen vorhanden.
Nur muss man oft feststellen, dass diese überhaupt nicht zu dem Fahrzeug passt.
Dazu ein Beispiel mein Audi A4 Avant
Masse des Fahrzeugs = 1658 kg
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination = 3.685 kg.
Nach diesen Angaben müsste ich einen beladenen Hänger von bis zu 2.000 kg ziehen dürfen.
Nur schafft mein Audi keine 1600 kg mehr am Berg.
Das hat aber Nichts mit der Frage zu tun.
Aber wegen mir: Du hast hierzu nun Erfahrungswerte, selbst gesammelt, nicht vom Hersteller erhalten und wahrscheinlich sogar lediglich spezifisch auf dieses Eine Auto, das Du hast, bezogen.
Also würde eine Anfrage beim Hersteller keineswegs weiterhelfen.
Nein - ich habe lediglich ein Beispiel aufgeführt.
Bei einer Rückfrage beim Autohaus bekam ich die Antwort, dass in den meisten Informationen nur ein Stückchen Wahrheit liegt.
Was du jetzt davon haltest, überlasse ich dir.
Das wird ja immer besser!
Dann hättest Du ja sogar wissentlich einen Rat gegeben der nicht weitergeholfen hätte. Oder meinst Du dass der FS mit so einer Aussage eines Autohauses irgendwas hätte anfangen können?
Scheinbar verstehst du meine Antwort nicht.
Die Aussage vom Autohaus, kam auf Rücksprache mit dem Hersteller!
Und diese Antwort des Herstellers wurde mir auch ausgehändigt.
Doch, etwa so hab ich es verstanden. Nur hapert mein Verständnis daran Was es dem FS bringen würde gesagt zu bekommen dass in den meisten Informationen nur ein Stückchen Wahrheit liegt und warum Du ihm geraten hast es beim Hersteller zu erfragen statt es einfach mitzuteilen.
Wenn ich deine penetranten Kommentare lese, kommt mir der Verdacht, dass ich es mit einem Kleinkind das noch den Kindergarten besucht, zu tun habe.
Mich verwundert nun noch mehr, dass Du Dich selbst so erniedrigst.
Dir fällt Nichts mehr ein um noch irgendwie die Kurve zu kriegen und Dein seitheriges Geschreibsel als Gut hinzubiegen.
Jetzt stellst Du Dich hin als wenn die Intelligenz eines Kindergartenkindes ausreichte um Dich so zu zerlegen. Warum nur macht Jemand Sowas?
Habe noch nie einen Anhänger über 750 Kg gesehen, der ungebremst ist.
Und was willst du mit diesem Hinweis zum Ausdruck bringen???
doch ist in der landwirtschaft gang und gäbe.nur bei pkw ist bei 750kg ungebremst schluss
Gibt es auch nicht. Über 750 kg müssen die gebremst sein. Selbst ein LKW darf keinen ungebremsten Anhänger über 750 kg ziehen
Das ist die Gesamtmasse des Zuges. Sprich: Gesamtgewicht des Autos (Gewicht des Autos + Insassen + Gepäck) + Gewicht des Hängers (Gewicht des Hängers + Zuladung im Hänger) darf 3220 kg nicht überschreiten. Generell darfst Du aber nicht mehr als 1300 kg anhängen.
So verstehe ich das zumindest....
das heisst, dass die 3220kg die tatsächliche und nicht die zulässige gesamtmasse des gespanns(die in den scheinen steht) ist?
Du darfst einen gebremsten Anhänger bis 1150kg zGg oder einen ungebremsten bis 730kg ziehen. Die 1300kg sind nur bis 10% Steigung zulässig.
Das Gesamtgewicht des Autos mit Anhänger (Zug) darf dabei maximal 3220kg betragen.
Das bedeutet aber nicht, dass du an das leere Auto mehr als die im Fahrzeugschein ausgewiesenen Anhängelasten anhängen darfst.
also 2110kg im Anhängerbetrieb zGG für das Fahrzeug und 1300kg für den Anhänger zGG ergeben aber 3410kg
So isses okay, solange du nicht in die Berge fährst.
Für den Führerschein sind die maximal zulässigen Gewichte laut Papieren entscheidend. So darfst du z.B. mit der Klasse B keinen Anhänger fahren, dessen zulässige Gesamtmasse laut Papieren 1000 kg beträgt, selbst wenn er tatsächlich durch geringe Beladung nur 500 kg wiegt.
Für den Betrieb laut Fahrzeugschein sind die tatsächlichen Gewichte entscheidend, die notfalls auf einer Waage festgestellt werden müssen.
Wenn du also einen Anhänger ranhängst, darf der tatsächlich mit Beladung nicht mehr als 1300 kg wiegen. Das Gesamtgewicht des Zuges darf bei 10% Steigung 3220 kg nicht überschreiten. Wiegt der Anhänger 1300 kg, bleiben für das Auto incl. Passagiere und Beladung 1920 kg übrig. Davon musst du das Leergewicht des Fahrzeuges abziehen, dann weißt du, wieviele kg du ins Auto packen darfst, ohne die Gesamtmasse von 3220 kg zu überschreiten.
Das Problem hier war, dass ich die 3220kg nicht als tatsächliches Gespanngewicht gesehen habe.
Wieso sollte man mit dem B nicht mehr als 1000kg zGG anhängen dürfen?
Der B ist auf Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg begrenzt.
Will man Anhänger mit einem höheren zGG (bis zu 3,5 t) ranhängen, braucht man den BE, den sogenannten Anhängerführerschein, selbst wenn das tatsächliche Gewicht des Anhängers incl. Beladung unter 750 kg liegt.
Ähm, nein....mit dem B darf man Zugkombinationen Auto+Anhänger bis 3,5t zGG fahren.
Also in meinem Fall 2110kg+1300kg=3410kg. Noch im grünen Bereich für B
Man muss da aufpassen, mit den tatsächlichen und zulässigen sowie mit den Anhänger- und Kombinationsgewichten nicht durcheinanderzukommen.
Mit dem B darf man ein KFZ bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t fahren, und diese 3,5 t dürfen auch mit Anhäger nicht überschritten werden.
Nutzt man das zGG des Anhängers mit 750 kg aus, darf dafür das Zugfahrzeug nur noch ein zGG von 2750 kg haben, damit das zGG für die Kombination die 3,5 t nicht überschreitet.
Die tatsächlichen Gewichte spielen für den Führerschein keine Rolle.
Wie kommst du auf die 1000kg in deinem ersten Absatz?
Einen Anhänger mit 750kg zGG darf man laut ADAC Rechtsberatung und Gesetzestext auch mit einem Fahrzeug mit zGG 3,5t fahren. Erst wenn der Hänger schwerer angegeben ist, muss das Fahrzeug ensprechend leichter angegeben sein, um dann nicht über die 3,5t zu kommen.
Habe nochmal nachgelesen..du hast Recht.
Wozu sollte man sich an den Hersteller wenden wenn doch alle nötigen Informationen im Schein vorliegen?