Ich habe ein So Kfz mit H Kennzeichen darf ich damit an Sonntagen einen Anhänger ziehen?
3 Antworten
Das Sonntagsfahrverbot bezieht sich auf LKW >7,5 (solo) und Anhänger hinter Lkw (egal was für ein Lkw)
Wenn Dein altes Feuerwehrauto ein "SO.KFZ" ist, dann ist es kein Lkw und fällt sowohl solo, als auch mit Anhänger nicht unter das Sonntagsfahrverbot.
Siehe §30 StVZO:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie
Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt auf aktuelle Weisung der Landesministerien nicht für Wohnwagen und Anhänger für Sportzwecke.
Man kann also einen Pferdetransporter (wenn er als Anh. für Sportzwecke zugelassen ist ) am So.-und Feiertagen auch mit einem Lkw bis 7,5 ziehen, ebenso einen Wohnwagen.
Aber keinen 750kg Anhänger hinter einem Fiesta Courier mit Lkw Zulassung.
Auch eine Sattelzugmaschine solo ist kein Problem.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich? Ich denke hier an das Sonntags-fahrverbot für LKW's. Das Sonntagsfahrverbot gilt nämlich für alle LKW mit Anhänger, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des LKW. Frage ist also, ob das Fahrzeug eine LKW-Zulassung hat.
es handelt sich hier um ein ehemals Feuerwehrfahrzeug und ist als Sonderkraftfahrzeug mit H. kennzeichen zugelassen
Unter 7,5 t kein Problem.
die 7,5t Grenze gilt für Solo LKW,
Der Gesetztestext lautet:
§30(3) StVO
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
also LKW über 7,5t nie und Anhänger hinter Lkw (auch unter 7,5t)
Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW mit Anhänger, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Wenn es sich also um ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung handelt, darf dieses (unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht) sonntags bis 22 Uhr nicht mit Anhänger fahren!