TÜV Termin auf Plakette und Fahrzeugschein unterschiedlich?
Hallo ihr lieben!
Ich war gestern etwas verunsichert, als ein adac Mitarbeiter mich darauf aufmerksam machte, dass auf meiner Plakette der TÜV 2016 fällig ist und im Fahrzeugschein jedoch 2015.
Er sagte, dass er sich das nicht erklären kann und die Plakette jedoch mehr Gültigkeit besitzt.
Ich habe mich auch immer nach der Plakette gerichtet und Angst, dass ich deswegen jetzt Ärger bekomme. Habe mich immer nach der Plakette gerichtet :-(
TÜV wäre laut Schein nämlich im Oktober fällig jetzt. Den Gebrauchtwagen habe ich letztes Jahr privat gekauft.
Was hat nun mehr Gültigkeit?
Bitte keine bösen Antworten, ich weiß selbst, dass das nicht normal ist! :-D
Danke im Voraus
4 Antworten
Da hat der ADAC Mann aber voll daneben gegriffen !
Entscheidend ist der HU Bericht, bzw der Eintrag im Schein.
Für den Zustand der Plakette und dass diese richtig klebt ist der Halter verantwortlich. Also mußt Du Dich darum kümmern, dass eine falsch geklebte Plakette berichtigt wird. Das ist sogar gesetzlich geregelt.
Siehe §29 Abs 2StVZO:
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(2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur
- 1.
- Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem Kennzeichen nachzuweisen, es sei denn, es handelt sich um ein Kurzzeitkennzeichen,
Vielen Dank.
Ja, ich war auch skeptisch aber habe ihm zuerst geglaubt 😳
Die sind im Zweifelsfall beide unwichtig. Ein Prüfer kann sich auf dem Schein verschreiben oder mal versehentlich die falsche Plakette greifen; sowas nennt man Flüchtigkeitsfehler.
Relevant ist was auf dem Gutachten (A4-Zettel) steht, den du bei der HU bekommst. Der wird vom Computer gedruckt - und die machen selten Flüchtigkeitsfehler.
Du solltest dir den letzten Prüfbericht vom Vorbesitzer besorgen, oder bei der Prüfstelle, die das Auto zuletzt geprüft hat. Ich würde hier nicht pokern, sondern versuchen die Sache zu bereinigen.
Danke für eure hilfreichen Antworten.
Den Termin für die nächste HU gibt der Prüfer aber nicht ein...der wird automatisch errechnet.
Alles klar, vielen Dank.
Sollte mich des dummen Zufalls wegen die Polizei heute oder morgen anhalten, kann mir da was passieren?
Nein, sie würden dich nur um Begradigung der Angelegenheit bitten und ggf. die notwendigen Dokumente zur Einsicht von dir nachfordern.
Der ADAC-Mann liegt da falsch. Der Eintrag im Fahrzeugschein ist maßgebend. Die Plakette dient nur Kontrollzwecken.
Hast Du den letzten TÜV-Bericht vom Verkäufer mitbekommen?? Das steht das Datum der letzten HU drauf.
Es könnte genauso gut umgedreht sein. Plakette richtig. Eintrag Schein falsch.
Mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Das werde ich tun, vielen Dank
Da nicht für,schönen Sonntag noch.
Naja...der Computer druckt nur aus,was der Prüfer eingegeben hat...insofern...kann er sich auch da verschrieben haben.