1.400kg Zugleistung vom Auto, 1.300kg tatsächliches Anhängergewicht, max. Anhängergesamtgewicht 1.600kg mit Klasse B möglich?

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Die tatsächlichen Gewichte sind bezüglich der Fahrerlaubnis vollkommen uninteressant.

Bezüglich Fahrerlaubnis ist IMMER das jeweilige zulässige Gewicht entscheidend. (grundsätzlich bei allen Fahrerlaubnisregelungen)

Das hat der Gesetzgeber so gemacht, weil das tatsächliche Gewicht unbekannt und vor Ort nicht feststellbar sein kann.

Die zulässigen Gewichte kann man immer den Fahrzeugpapieren entnehmen.

Du mußt nur in beide Zulassungsbescheinigungen Teil I sehen und die Werte addieren, die jeweils in Feld F2 stehen.

F2 (Anhänger) = 1600kg (hats Du ja schon geguckt)

Du darft Züge bis max 3500kg zul Gesamtzugmasse fahren.

Also 3500kg - 1600 kg (Anhänger) = 1900kg (Zugfahrzeug)

Wenn in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeuges in Feld F2 ein Wert steht, der größer ist, als 1900, dann darfst Du das Gespann nicht fahren, vollkommen egal ob leer, beladen oder teilbeladen.

Das Auto wiegt leer ca. 1350kg

interessiert nicht, entscheident ist das Gesamtgewicht - 

und darf einen gebremsten Anhänger bis 1.400kg ziehen

der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 Kg

1400 Kg < 1600 Kg  

das wird nix

Janinchen95 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 09:24

Ist die Regelung nicht 2013 (?) weggefallen ?

Eine von den Quellen, weshalb ich hier frage:

https://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/anhaenger/

War:

"Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich. "

....

Ist:

"Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. "

Aus 2. lese ich jetzt heraus, das es theoretisch möglich wäre. Wollte nur nachfragen, damit es dann nicht doch als Fahren ohne Fahrerlaubnis endet.

  

peterobm  25.03.2017, 11:20

siehe Link - @Othetaler

Bei einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht darf das
zulässige Gesamtgewicht (zGG) von PKW und Anhänger 3.500 kg
nicht übersteigen und das Leergewicht des PKW´s muss immer größer
sein, als das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers, dieser
wird gewertet, als wäre er beladen
, unabhängig von der tatsächlichen
Ladung! 

damit wäre dein Auto mit 1350kg Leergewicht zu leicht




Janinchen95 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 15:52
@peterobm

Deine Quelle von Othetaler ist m.M.n. veraltet.

2013 wurde die Stelle verändert (siehe obere Quelle vom ADAC). Diese deute ich so, das die Regelung weggefallen ist. Daher diese (doofe) Frage, mit der Regelung vor 2013 dürfte ich auf keinen Fall fahren.

Mal eine Rechnung (zur verständlichkeit)

Auto 1T, Anhänger: 2,5T = Darfst du fahren

Auto 2T, Anhänger: 1,5T = darfst du fahren

Auto: 2T, Angänger: 2T = darfst du nicht fahren.

Auto: 3,5T, Anhänger: 750kg = darfst du fahren.

Du darfst quasi IMMER einen 750KG Anhänger mitführen. Um einen größeren Anhänger mitführen zu dürfen darfst du aber nur auf max 3,5T kommen.

klasse B erlaubt bist 3,5 ton gesamt,auto plus anhänger.für die anhängelast zählt nur was in den papieren vom zugfahrzeug steht