Darf mein Auto den leeren Anhänger bzw. mit Pferd ziehen...?

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Zunächst wäre da die Frage wie es mit der Fahrerlaubnis aussieht. Mittlerweile haben die Autofahrer oft nur die Klasse B, dann dürfte man nur fahren wenn die zulässigen Gesamtmassen zusammengezählt nicht mehr als 3.500Kg sind.

In Deinem Fall dürfte dann der Audi eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 1.500Kg haben (Zulassungsbescheinigung anschauen) sonst dürfte man das Gespann mit Klasse B nicht fahren, auch nicht leer.

Wenn es mit der Fahrerlaubnis keine Probleme gibt darf man den leeren Anhänger anhängen und den auch bis zur max zulässigen Zuglast beladen. Da zählt dann das tatsächliche Gewicht, bei der Fahrerlaubnis das max Zulässige. 

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf die Anhängelast des PKW's nicht überschreiten. Also das Gewicht des Anhängers darf max. 1.500 kg nicht überschreiten. 

Du darfst so fahren.

Die Anhängelast ist das, was Du ziehen darfst. Wenn der Anhänger 700 Kilo wiegt und das Pferd 500 ist das völlig im Rahmen.

wenn du klasse B hast darfst mit beiden gesamtgewichten(auto plus hänger) nicht über 3,5 ton kommen.bei BE wäre es egal

ja,  das darfst du. massgeblich ist das reale gewicht das gezogen wird, du darfst also hänger und ladung zusammen maximal 1500 kilo auf die waage bringen. 

selina13 
Beitragsersteller
 01.09.2017, 12:17

Wie sieht das im Fall eines Unfalls aus? Zwecks Versicherungsschutz

Also mit tatsächlichem Gewicht von 1300kg

sigridsigrid  01.09.2017, 12:21
@selina13

wenn der hänger ordentlich versichert ist und der fahrzeugführer berechtigt ist ein gespann mit über 3,5 tonnen zu fahren gibt es keine probleme und die versicherung handelt entsprechend der versicherungsbedingungen. also keine panik alles ok