Wie schnell ist eine Wohnungszuweisung nach § 1361b bei psychischer Gewalt durchsetzbar?

6 Antworten

Ich würde an deiner Stelle schnellstens rat bei einem Anwalt suchen, dem du vertrauen kannst. Der kann dir näheres zur rechtlichen Situation erklären. Da du wohl unter psychischem Stress stehst würde ich mir auch dringend psychologische Hilfe suchen, kann bestimmt auch hilfreich sein, wenn du die BEstätigung von einem Fachmann einholen kannst, dass dein Wunsch nach Trennung aufgrund von psychischer Gewalt gerechtfertigt ist. Wenn du das Gefühl hast von deinem (Ex-)Mann geht eine Gefahr aus, die unkontrollierbar ist kannst du bestimmt auch dementsprechend rechtliche Schritte einleiten. Da die Wohnung dein Alleineigentum ist denke ich nicht, dass du große Probleme haben solltest deinen Mann dort rauszubekommen, wie gesagt näheres kann wohl nur ein Anwalt sagen. Das mit der Trennung muss soweit ich weiß dann auch schriftlich festgehalten werden und danach folgt normalerweise ein Trennungsjahr in dem die beiden Ehepartner weder Bett noch Tisch teilen dürfen, sprich wohnlich getrennt sein müssen. Danach kannst du dann theoretisch die Scheidung einreichen soweit du das möchtest. Wenn Kinder unter drei Jahren Alter bei dir wohnen hast du noch Anspruch auf Ehegattenunterhalt danach nicht mehr soweit mir das bekannt ist. Die Gesetze wurden wohl diesbezüglich erst vor kurzem geändert. Für Kinder, die minderjährig oder in der Ausbildung sind besteht natürlich Unterhaltsanspruch . Es gibt Beratungsstellen bei denen du dich über mögliche Schritte informieren kannst und auf ein Frauenhaus ist eine Option. Sollte die Situation eskalieren besteht die Möglichkeit die Polizei zu rufen und deinen Mann abholen zu lassen^^ aber ich würde mir auf jeden Fall Unterstützung bei einem Anwalt holen, das lohnt sich sicherlich, hat meine Mutter auch gemacht.

Anna20277  24.03.2011, 09:10

Man darf auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses getrennt leben, nur die Lebensbereiche müssen dabei strikt eingehalten werden !

wenn diese verhaltensweisen vorkommen, kannst du ins frauenhaus: •Ich darf nicht alleine einkaufen gehen. •Mein Freund oder Ehemann ruft ständig in der Arbeit an, weil er eifersüchtig ist und mich kontrollieren will. •Er beschimpft mich. •Er droht, mich umzubringen. •Er zwingt mich zum Sex. •Ich muss um Geld betteln. •Er sagt mir ständig, ich sei verrückt. •Er schlägt mich, manchmal auch die Kinder. •Meine Schwiegermutter beschimpft mich auch und droht mir, die Kinder wegzunehmen. •Dann wieder bittet er mich um Verzeihung. •Aber vor anderen Leuten kann er so nett sein ...

eine empfehlung von einem frauenhaus: •Legen Sie sich einen Fluchtplan zurecht. •Sichern Sie sich eine Möglichkeit zu telefonieren. •Notieren Sie sich die wichtigsten Notrufnummern •Überlegen Sie sich, von wem Sie Unterstützung erhalten könnten. •Bereiten Sie Ihre Kinder auf die Flucht vor - und betonen Sie dabei, dass die Kinder nicht an der Gewalt schuld sind. •Deponieren Sie Zweitschlüssel an einem sicheren Ort. •Sichern und kopieren Sie Dokumente und Sparbücher. •Bereiten Sie eine Notfalltasche vor. •Sammeln Sie Beweise: dokumentieren Sie die Gewalttaten (Protokolle, Fotos). •Erkundigen Sie sich nach einer Unterkunft für den Notfall - bei Freunden, Verwandten oder im Frauenhaus.

baakbb 
Beitragsersteller
 14.03.2011, 23:59

Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass ich hier selbständig bin und mein Mann in der Firma mitarbeitet auf 400-Euro Basis. Der Kredit für die jetzige Wohnung muss ja auch abbezahlt werden und das ist nur möglich, wenn ich hier arbeite, habe nämlich das Büro gleich direkt mit im Haus. Da sind dann auch PCs und diverse andere Waren. Ohne diese selbständige Arbeit kann der Kredit für das Haus auch nicht mehr bedient werden. Ein Auszug von von meiner Seite z.B. Frauenhaus oder ähnliches kommt in diesem Fall daher überhaupt nicht in Betracht. Daher ist die Situation auch etwas schwierig. Ich weiß nicht, ob es da dann auch eine Möglichkeit gibt, mir die Wohnung zuweisen zu lassen?

glasstoepsel  15.03.2011, 08:07
@baakbb

wenn die situation so unerträglich ist/wird, ist dir das erstmal wurscht.richtig arbeiten lässt sich wohl nicht sehr gut unter dieser belastung. aber klar, das hört sich nicht so easy an. du brauchst auf jedenfall professionelle unterstützung,wenn dein mann nicht geht, oder sich rausschmeissen lässt... wie schon hier erwähnt, sozialberatung, anwalt, freunde...

marcelanili  16.03.2011, 01:01
@baakbb

Aber ich dachte das Haus gehört dir, was machst du dir dann gedanken darüber, dass du dort vielleicht rausmusst? Ich würde eher mal versuchen mir Hilfe zu holen dass dein Mann raus muss, das ist sicher machbar,da würd ich mir keine großen Sorgen machen.Such dir Hilfe auf psychologischer und rechtlicher Seite, dann klappt das schon;)

Anna20277  24.03.2011, 09:03
@marcelanili

Ja, das Haus gehört ihr,hat darin auch ihren Arbeitsplatz und möchte dort auch nicht ausziehen---sondern möchte, dass ihr Mann auszieht ! Richtig lesen ...?

Erste Anlaufstelle ist eine Sozialberatungsstelle. Die Stadtverwaltung hat im Falle eines triftigen Grundes auch die Möglichkeit, dir eine Notwohnung für den Übergang bereitzustellen.

Anna20277  24.03.2011, 09:05

Sie will doch dort gar nicht raus, sondern er soll gehen !

Beim nächsten Austicken deines Mannes ruf mal die Polizei an. Die werden den Herren erst einmal mit aufs Revier begleiten. In der Zwischenzeit kannst du ihm seine Reisetasche packen und das vorbereitete neue Türschloss einbauen. Deine Kinder können dir dabei villeicht etwas helfen. Oder du gehst zu einer Freundin auf die du dich verlassen kannst, dass sie dich nicht verrät. Auch ein Frauenhaus wäre eine Adresse für die erste Zeit. Informiere dich mal. Dann könnte es mit einem guten Anwalt zu einer Härtefall-Scheidung kommen. Wichtig ist wenn du gehst-nimm alle wichtigen Papiere mit und ziehe die Hälfte des gemeinsamen Kontos auf dein eigenes (neues)Konto herüber. Über das Frauenhaus bekommst du Hilfe. Nur du kannst den Teufelskreis durchbrechen!

Ähm ^^ Das passt irgendwie genau zu meiner Mutter und Vater.

Da die sich net sofort trennen können (Trennungsjahr) leben se eben jetzt auseinander.

Mein Vater ist ausgezogen. Meine Mutter hat ihm nach 22 Jahre ehe den Gnadenstoß gegeben, was eig. ganz gut war.

(Kam andauernd der Zwangsvolstrecker wegen Schulden und so). Du musst es ihm auf jedenfall sagen. Wie meine Mutter .