Wie regelt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Umgang mit Verfassungsfeinden?

5 Antworten

Verstöße gegen Gesetze regelt das Strafgesetzbuch.

§81:

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Artikel 18 Grundgesetz:

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Auch die haben den Anspruch auf die Grundrechte, auch auf Art. 3.

Grenzen findet das in den Strafvorschriften, z.B.:

https://dejure.org/gesetze/StGB/81.html

Da wir mittlerweile nach '45 haben, gibt es keine Pauschalurteile zu der pauschalisierten Personengruppe 'Verfassungsfeinde' mehr.

Lies Artikel 20 des Grundgesetzes.