Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"?
Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reicht ist identisch mit der Bundesrepublik Deutschland.
Ist diese Aussage richtig oder falsch?
18 Stimmen
5 Antworten
Das ist so, da braucht nicht abgestimmt werden, lol
https://www.bundestag.de/webarchiv/Presse/hib/2015_06/380964-380964
Wen interessiert, ob du das anerkennst oder nicht? Aktuell ist das, was das Bundesverfassungsgericht - und nicht der Bundestag ;) - beschließt, gültiges Recht.
Ich erkenne aber nicht das an, was der Bundestag beschließt.
Es geht im verlinkten Artikel nicht um einen Beschluss des Bundestags,sondern darum, wie das Bundesverfassungsgericht die Rechtslage sieht. Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist
Das erkenne ich auch nicht an. Die Meinung des "Bundesverfassungsgerichts" ist die Meinung der etablierten Parteien, die gegenwärtig die Macht haben, doch Macht ist nicht immer dasselbe wie Recht. Ich bleibe bei der Meinung, die seinerzeit die Sowjetunion und die DDR hatten, dass das Deutsche Reich auch jurisitisch 1945 untergegangen ist.
Die Meinung des Bundesverfassungsgerichts entspricht der Meinung der Mehrzahl aller Staatsrechtler. Insofern ist es irrelevant, ob du sie anerkennst.
Davon abgesehen, macht es de facto keinen Unterschied, ob man die Bundesrepublik Deutschland als identisch mit dem Deutschen Reich oder als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs bezeichnet.
In der Praxis macht das keinen Unterschied. Aber wenn die "andere Seite" Wert darauf legt, dass das Deutsche Reich identisch mit der Bundesrepublik sei, dann lege ich ebenso Wert darauf, dass dies anders ist. Und was ist schon die Mehrzahl der Staatsrechtler? Früher war Homosexualität verboten, heute entschuldigt man sich für aus diesem Grunde seinerzeit erlassene Strafen. Hatte die Mehrheit der Juristen bzw. der Bundestagsabgeordneten in den 50ern damals Recht? Mehrheiten können sich auch ändern.
Du vertrittst halt eine Minderheitsmeinung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Das Bundesverfassungsgericht existierte am Tag des Untergangs des Deutschen Reichs, dem 8.5.1945 nicht. Daher kann es auch rückwirkend keine Beschlüsse treffen und wenn es dies tut, erkenne ich sie nicht an. Ich teile in der Sache die Rechtsauffassung die damals die Sowjetunion und danach die neu entstandene DDR hatten!
Bei allem Respekt für deine Auffassung: Ich glaube nicht, dass sie für das Bundesverfassungsgericht von Bedeutung ist.
Da wird das BVerfG aber beeindruckt sein, dass du seine Auffassung nicht teilst. Vielleicht solltest du in die DDR auswandern, wenn Dir die dortige Rechtsauffassung mehr zusagt.
Nach deiner Logik hätte dann ja auch kein Auschwitz-Täter in den Prozessen verurteilt werden dürfen. Schließlich gab es zwischen 1941 und 1945 weder der Frankfurter Landgericht in seiner Form von 1963, noch das StGB.
Meine Logik ist die derjenigen, die Mussolini einfach aufgehängt haben, ohne lang zu fackeln. Die haben nicht nach irgendeinem Recht gefragt, sondern Verbrecher einfach gerichtet.
Und was hat das mit dem BVerfG zu tun?
Deutschland bleibt Deutschland, egal ob es sich Deutsches Reich oder Bundesrepublik Deutschland nennt.
Niemand würde behaupten, daß es sich bei Royaume des Francs, Royaume de France, République française, Empire français und Etat français um verschiedene Staaten handelt, oder?
Und @Tarzanoid: Die DDR war ein Betriebsunsfall der Geschichte, ein Satellitenstaat, der immerhin 40 Jahre künstlich am Leben gehalten wurde. Das sozialistische Experiment auf deutschem Boden fand ja vor 31 Jahren ihr Ende.
Das ist nicht nur die Ansicht der meisten Staatsrechtlern, sonder auch die des Bundesverfassungsgerichts, nachzulesen z.B. im Urteil zum Grundlagenvertrag mit der DDR.
Zitat:
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
Warum fragst du? Du kennst die Antwort doch. Du hast sie selbst verlinkt:
https://www.bundestag.de/webarchiv/Presse/hib/2015_06/380964-380964
Ich erkenne aber nicht das an, was der Bundestag beschließt. Am 8. Mai 1945, als das Deutsche Reich unterging, gab es keinen Bundestag und rückwärts hat der gar nichts zu entscheiden! Und die später entstandene DDR war damals kein Teil der BRD und die BRD hatte Null Rechte, für den Osten mit zu entscheiden!
Bei allem Respekt für deine Position: Ich glaube nicht, dass es das Bundesverfassungsgericht interessiert, was du von dessen Urteil hältst.
;-)
Ich glaube nicht, dass es in 100 Jahren irgend jemanden interessieren wird, was seinerzeit ein "Bundesverfassungsgericht" sagt, so überhaupt noch jemand diese Bezeichnung kennen wird.
Und ich glaube nicht, dass sich HEUTE viele Menschen dafür interessieren, dass du hier eine abweichende Meinung vertrittst.
;-)
Ich erkenne aber nicht das an, was der Bundestag beschließt. Am 8. Mai 1945, als das Deutsche Reich unterging, gab es keinen Bundestag und rückwärts hat der gar nichts zu entscheiden!