Wie oft muss man sich als Hartz4-Empfänger beim Amt melden?

6 Antworten

Hallo, man muß sich spätestens vor Ablauf eines halben Jahres dort melden, weil die Bewilligungszeiträume nur auf 1/2 Jahr beschränkt sind. Die Vorladungen an sich, ist eine Entscheidung der Agentur. Gruß flocke12

Hallo,

es gibt immer 2 verschiedene "Abteilungen":

  1. Leistungsabteilung: Diese sind für die berechnung und Auszahlung der ALG2-Leistungen zuständig. Die Bescheide werden in der Regel für 6 Monate erstellt. Ca. 1 Monate vorher hat die Nürnberger Zentrale oft sogenannte Weiterbewilligungsanträge verschickt. Das tut sie aber mittlerweile nicht mehr in allen Kommunen. Hier also aufpassen, wie lange der Bescheid gültig ist und dann natürlich rechtzeitig diesen "Weiterbewilligungsantrag" stellen. Sonst ist die Leistung für die Zeit "dazwischen" futsch.

2.Vermittlung bzw. Betreuung (Fallmanager): Hier soll alle 6 Monate eine sogenannte "Eingliederungsvereinbarung" mit dem Leistungsempfänger abgeschlossen werden. Da das noch recht frisch per Dienstanweisung so gehandhabt wird, ist es in der Vergangenheit oft so gewesen, dass die Leute seit 2005 noch nie soetwas unterschreiben mussten. Da muss man sich aber nicht selber melden, sondern wird "eingeladen".

  1. Grundsätzlich muss man alle Änderungen selber melden: Neue Menschen in der Wohnung, neue Einnahmequellen (MiniJobs, Jobs bis Geschenke, Steuererstattungen etc.), Genehmigungen von sogenannter Ortsabwesenheit (Urlaub), Krankenhausaufenthalte, Krankschreibungen... (dazu seihe auch Merkblatt)

Diese 3-monatliche Melderegel gilt für ALGI und nicht für HartzVI.

Spezialfragen und Infos siehe auch hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de (Viele Infos, Gesetzliche Grundlagen, Neuerungen und natürlich Forum ohne Anmeldung)

LG butterkekse

Sehen Sie in Ihrem aktuelle Bewilligungsbescheid nach, wie lange Ihnen "Hartz4" gewährt wird. Ihr zweiter Blick sollte in die sog. Eingliederungsvereinbarung (EGV) gehen, dort haben Sie mit dem Fallmanager alle Vereinbarungen dazu festgelegt. Denn pauschal lässt sich dazu nicht viel sagen- i. d. R. herrscht 3monatige Mekdefrist, die kann aber auch fallspezifisch länger angesetzt sein.

Das bleibt dem Sachbearbeiter überlassen. Er kann dich alle 3 Monate einmal einbestellen, er kann dich aber auch jeden Tag einbestellen.

Ich glaube alle 3 Monate ist Durchschnitt.