Hartz 4, Haftbefehl was wird mit der Wohnung?

6 Antworten

Hallo,

so sieht es aus:


Bis zu einer Haftstrafe von einem Jahr, wird die Wohnung vom Sozialamt
weiter bezahlt, aber nur dann, wenn der Inhaftierte nicht über Rücklagen
verfügt und auch seine nächsten Verwandten nicht für die Wohnung
aufkommen können. Entweder kümmert sich in der Zeit die Familie oder ein
Sozialarbeiter um solche Sachen wie Post, Heizung ablesen etc.

Wird man länger als ein Jahr weggesperrt, muss die Wohnung innerhalb der
Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Miete wird auch in dem Fall
entweder aus Rücklagen des Inhaftierten oder vom Sozialamt übernommen.
Möbel können eingelagert werden (von der Familie, diese muss auch für
die Lagergebühren aufkommen). Ist das Sozialamt für die Auflösung der
Wohnung zuständig, werden die Möbel meist verkauft, um einen Teil der
Enstandenen Mietkosten zu Decken.

So ähnlich dürfte es bei Hartz IV Empfänger verlaufen...

Emmy

schattenangel 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 11:06

Danke da werd ich meine Freundin mal zum Sozialamt schicken

Nach Urteil des Bundessozialgerichtes ( BSG ) vom 12.12.2013 AZ.: B 8 SO 24 / 12 R kann auf Antrag beim Sozialamt die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) für eine Dauer einer Inhaftierung von bis zu 1 Jahr übernommen werden !

Das regelt der § 67 SGB - Xll ,, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ".

schattenangel 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 13:46

Hey danke das du mir gleich den Paragraphen mit geschickt hast ;)

Früher wurde bis zu einem Halben Jahr die Miete weiter  gezahlt.Einfach beim Amt fragen.Melden muß Sie das ja auf jeden fall.

Das Amt zahlt die Wohnung nicht weiter. Sie bekommt im Knast ja kostenlos Unterkunft und Essen. Das kostet genug. Sie sollte ihre Wohnung vorher auflösen damit nicht noch weitere/zusätzliche Kosten für die Wohnungsauflösung auf sie zu kommen. Kümmert sie sich länger als 6 Monate nicht um ihre Sachen wird alles verbrannt was sich nicht zu Geld machen/versteigern läßt.

schattenangel 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 13:45

Okay danke für die Info

Nein, die Wohnung wird nicht weiter finanziert. Sie muss sich selbst um die Auflösung der Wohnung kümmern, ebenso um die Lagerun der Möbel.

schattenangel 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 11:04

Wie sieht es dann mit Kündigungsfristen aus gelten in diesem Fall die regulären oder ist das wie ein Härtefall und ohne Frist?