Wie oft darf der Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung kommen?

11 Antworten

Die Vermögensauskunft hast DU vermutlich wegen einem Gläubiger abgegeben. Kommt nun ein anderer Gläubiger um die Ecke dann kann der GV selbstverständlich vorbei kommen. Evtl. ist die Verbindlichkeit nicht so sonderlich hoch und es besteht die Möglichkeit doch etwas einzuziehen

Eine Vermögensauskunft wird im Auftrag eines Gläubigers eingeholt. Andere Gläubiger muss das nicht interessieren. Ruhe hättest Du nur dann wenn Du wohl die PI beantragen würdest.

Hera72 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 11:18

Ich warte ja schon seit einem Jahr auf einen Termin bei der Schuldenberatung!!!...Das haben die mir wenigstens auch schriftlich bestätigt aber hier dauert das ewig :(... Die GV weiss, dass die Whg.vom Vermieter möbiliert ist und ich keinerlei Bargeld oder Sparguthaben habe...keinen Schmuck oder Wertgegenstände!!!

madquad  10.03.2014, 17:01
@Hera72

Aber der Gläubiger nicht.. Somit wird der GV eben beauftragt und hat auch, weil dessen Beauftragung mit Kosten verbunden ist, logischerweise den Termin bei Dir zu erledigen.

Warum gehst Du nicht einfach hin, holst die Kopie Deiner Vermögensauskunft und schreibst mal Deine Gläubiger an und teilst denen das mit. So müssen die nicht noch mehr Geld in den Ausfall stecken und Du hast halbwegs Ruhe.

Wenn mehrere Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen bei dir zu pfänden, dann muss er kommen, denn der Gläubiger bezahlt den Gerichtsvollzieher für seinen Besuch bei dir. Auch wenn du die eidesstattliche Erklärung abgegeben hast, so muss er seinen Auftrag erfüllen. Rgal, ob da bei dir etwas zu holen ist oder nicht. Offenbar gibt es noch andere Gläubiger die beauftragt haben und so kann es durchaus sein, dass du auch mehrmals im Monat Besuch vom GV bekommst.. Schliesslich verdient der GV an den Aufträgen seiner Kunden.

Wenn der GVZ einen neuen Auftrag bekommen hat von einem neuen Gläubiger, kommt dieser auch immer wieder vorbei und fragt nach, ob sich etwas geändert hat. Muss er ja, da er ja auch seinen Auftrag erfüllen muss. Egal ob EV (jetzt Vermögensauskunft) abgegeben oder nicht...

hallo!

wenn du die ev abgegeben hast, kommt er normal drei jahre nicht mehr, denn so lange bleibt diese gespeichert.

nur wenn er anlass zur vermutung hat, dass sich die vermögensverhältnisse geändert haben, dann kann er wieder kommen.

war er/sie denn wegen der gleichen forderung da oder wegen einer neuen?

grüsse aus dem neckartal

a. klautke


Hallo, wenn der Gerichtsvollzieher schon mal bei einem zu Hause war aber keine pfändbaren Gegenstände oder Wertsachen fand und man deswegen dann eine Vermögensauskunft abgegeben und eidesstattlich erklärt hat, darf er dann trotzdem noch mal kommen? An der häuslichen oder finanziellen Situation hat sich nichts geändert, weil es ja auch alles erst knapp 1 Monat her ist!

annafelix  17.03.2014, 13:08

2 Jahre wird das jetzt nur noch gespeichert und es heißt jetzt auch Vermögensauskunkft und nicht mehr EV.

Hera72 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 11:11

Hallo,

es gibt noch einen Gläubiger aber das sie deswegen grad wieder kommen will :(...Es nervt langsam...Bei mir hat sich nichts geändert und meine Angaben sind auch ehrlich, denn ich mag echt keinen Ärger mit dem Gericht haben oder bestraft werden!

Ja, er darf nochmal kommen, und auch noch oft - du könntest ja zwischendurch zu Geld gekommen sein oder er hat Gründe an der EV zu zweifeln ... der Möglichkeiten gibt es viele