Widerspruch gegen die ZAP (Zentrale Abschlussprüfung)
Liebe Community,
als ich meine ZAP in Mathematik geschrieben habe (NRW), würden wir durch Baulärm gestört. Des weiteren kamen dort Aufgaben vor, die meines Erachtens mit Mathematik weniger zu tun haben und es Themen gab, die wir im Unterricht garnicht gelernt haben. Aus diesem Grunde möchte ich und ein paar weitere Schüler meiner Klasse Widerspruch einlegen. Mein Problem ist aber jetzt, dass ich nicht weiß, wie man eine Klage schreibt und an wem ich die richten muss.
Beste grüße Pascal
1 Antwort
Eine "Klage" ist nicht möglich, weil es keinen Straftatbestand gibt. Formal kannst du, wenn die Beurteilung erfolgt ist, eine Beschwerde gegen die Beurteilung einreichen. Die Beschwerde muss begründet sein, dann kann deine Arbeit ein weiteres Mal unter den neuen Gesichtspunkten bewertet werden. Zuständig ist zunächst derjenige, der diese Arbeit beaufsichtigt und korrigiert hat. - Wenn du wegen einer schlechten Benotung nicht versetzt wirst, dann ist ein Widerspruch erforderlich. Das regelt der Schulleiter. - Gibt es keine Klärung, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.