Schmerzensgeld nach Vollbremsung?
Der Fahrer der Straßenbahn hat eine Vollbremsung hingelegt weil ein Hund vor die Bahn gerannt ist. Ich bin mit dem Kopf gegen eine Stange geknallt..
Fazit: SHT, Prellung/Stauchung der HWS und 3 Tage Krankenhaus.
Meine Frage:
Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen und auf Schmerzensgeld zu klagen ?
Falls Anspruch besteht deckt dieser überhaupt die Kosten eines Anwalts ?
Danke !
4 Antworten
Generell muss ich dandy100 hier Recht geben (siehe Antwort unten). Die allgemeine Rechtssprechung sieht das so.
Hier mal ein paar Quellen:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Fahrgaststurz.php
Ich kann Dich aber verstehen, denn grundsätzlich war der Hund Auslöser und damit sollte die Tierhalterhaftpflicht eintreten. Wenn der Unfall aufgenommen wurde, sollten die persönlichen Daten des Hundehalters bekannt sein. Falls nicht, wird es schwer ihn zu ermitteln.
Es steht Dir natürlich frei einen Anwalt zu nehmen und Dein Glück zu versuchen. Es gibt durchaus auch Urteile in denen Schmerzensgeld zugesprochen wurde.
Was die Kosten angeht kommt es auch immer darauf an. Muss der Beklagte die Gerichtskosten tragen, dann fallen da auch Deine Anwaltskosten darunter. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, wäre vorher eine Deckungszusage einzuholen. Die Gerichtskosten können aber auch aufgteteilt werden (z.B: 3/4 Beklagter, 1/4 Kläger)
du willst vom Hund Schmerzensgeld?
wenn man steht sollte man sich festhalten, dafür sind die Gurte da.
der Hund kann durch eine x-beliebige Person ersetzt werden
der Halter sollte eine Tierhaftpflichtversicherung haben, dort kannst deine Ansprüche geltend machen
Hallo Roqsta,
wie Esskah schon sagte, es kommt hier auf die Einzelfallprüfung an.
Um eine realistische Einschätzung vorzunehmen bräuchte ich mehr Details. Aller Voraussicht nach steht dir Schmerzensgeld zu. Die Versicherung des Hundehalters wird dir mit Sicherheit eine Teilschuld anhängen wollen – aber das ändert nichts an deinen Ansprüchen.
Gerne kannst du mir eine PN mit mehr Informationen schicken.
Du willst jemanden verklagen, weil Du Dich nicht richtig festgehalten hast?
Mit einer Notbremsung ist jederzeit zu rechnen.
Den Gang zum Anwalt kannst Du Dir sparen.
Grüße, ------>
Nein nicht vom Hund aber vom Besitzer schließlich hat er sein Tier nicht im Griff.
Hab mich festgehalten aber halte dich mal bei einer Vollbremsung fest und Fall nicht um..