Zivilrechtliche Klage gegen Jugendamtmitarbeiter? Geht das?

3 Antworten

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Hat er in seinem Job als Beamter dies vollzogen, ist nur eine Klage über das Amt möglich, da er auch über seinen Arbeitgeber ( Jugendamt ) Gerichtlich abgesichert ist. Somit muß eine Klage über seinen Arbeitgeber eingereicht werden. Zivielgerichtlich geht das nur, wenn er seinen Status über seine Privatperson ( also Freizeit ), überzogen hat. Du mußt ihn also über das Amt verklagen. Leg dir aber ein hartes Rückgrad zu, denn es kann Jahre dauern bis ein Resultat erfolgt. Ich habe gegen das Arbeitsamt wegen außenstehenden Insolvenz Gelder / Überstd. geklagt die mir vom einem Arbeitgeber nicht gezahlt wurden. 5 Jahre dauerte der Rechtstreit den ich gegen das Arbeitsamt führte. Hoffe du hast eine gute Rechtsschutzvers.

Maxime1975 
Beitragsersteller
 30.09.2010, 20:05

... Hallo ja, habe gute Rechtschutzversicherung, deine Beschreibung kommt dem missbrauch als Beamter, während der Freizeit einen längst abgschlossenen und Gerichtl. beenden Prozess, erneute nicht angeordnete Recherchen betrieben zu haben recht nahe.... Welchen Anwalt mit Fachkompetenz muss ich dafür suchen? Sozialrecht, Zivilrecht?...

Hallo,

wie sieht der Status aus?

Ich werde auch klagen.

Gleich wegen mehrerer Fälle!

Unerlaubte Informationsbeschaffung des JA. Falschaussagen vor Gericht. Kindesentführung etc.

Kontakt: Black-Jack@gmx.biz

in welcher art und weise hat ein jugendamtsmitarbeiter dir denn geschadet?