Heizverteiler für Fußbodenheizung- Korrosionsschaden -Versicherung lehnt Kostenübernahme ab?
Versicherung lehnt eine Schadensregulierung bei einem Korrosionschaden an Fußbodenheizungsverteiler ab. Begründung es handelt sich hierbei um eine Armatur, dies ist laut Vertragbedingungen siehe ( Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen )
Ist ein Widerspruch gegen diese Ablehnung sinnvoll , mit welcher Begründung ?
8 Antworten
Ich kenne sonne Dinger nur aus Kunststoff bzw. Edelstahl und wegen der Wartung kann eigentlich nichts durchrosten.
Ich täte den Monteur auf den Topf setzen.
Zudem meinen Makler, denn meine VGV versichert auch Armaturen, und das soll eine von den schlechten sein, behaupten hier einige Makler.
Viel Glück.
Ist ein Widerspruch gegen diese Ablehnung sinnvoll , mit welcher Begründung ?
Wenn das explizit so in den Bedingungen stand, denen du bei Abschluss zugestimmt hattest, dann dürfte jeder Einspruch sinnlos sein. Ob sich eine Klage deswegen lohnt, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Die Frage lautet eher, wie das überhaupt möglich sein kann, und ob hier nicht ein Mangel an der Armatur selbst vorlag.
Hallo
ein Korrosionschaden ist ein Wartungsmangel, der Verursacher ist der Betreiber und der haftet für die Folgekosten.
Ausser der Betreiber hat die Wartungen nach Vorschrift durchführen lassen dann haftet der dazu beauftragte Dienstleister bzw dessen Betriebshaftpflicht (Wer dann genau haftet machen die beiden intern aus bzw oft findet sich eine Ursache vor der Wartung zb ein Montagefehler)
Dabei spricht man von einem "Allmählichkeitsschaden". Der ist meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das geht eher in Richtung Gewährleistung gegenüber der ausführenden Firma, wenn diese noch greifbar ist.
Verteiler sind keine Armaturen. Bei Armaturen handelt es sich um Regel- und Absperrelemente, also Ventile, Schieber, Hähne, Klappen und Schmutzfänger. Heizverteiler zählen nicht zu den Armaturen; lediglich das einzelne Absperrventil vor dem Verteiler. Denn die Aufspaltung des Wasserstroms ist festgelegt und durch das Verteilerelement selbst nicht regulierbar.