wie lange und wie hoch ist mein ALG1 nach 78 Wochen Krankheit?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bekommst du ALG I nach denselben Kriterien wie bei Arbeitslosigkeit nach einer Beschäftigung. Die Berechnung richtet sich nach dem Krankengeld, sondern nach dem vorherigen Arbeitseinkommen (das aus die Grundlage für die Krankengeldberechnung war).

@isomatte hat das bereits sehr gut dargestellt.

Die Rente wird i.d. Regel rückwirkend bewilligt und mit dem Krankengeld/Arbeitslosengeld verrechnet. Sollte die Rente weniger Sen, musst du aber nichts zurückzahlen.

Bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld kommt es darauf an, wie alt du bei der Arbeitslosmeldung bist und wie viel versicherungspflichtige Zeiten du nachweisen kannst, dann kann der Anspruch bis zu 2 Jahre gehen !

Gibst du im Internet mal ein ,, Bezugsdauer Arbeitslosengeld ", da kannst du es selber nochmal nachlesen.

Das ALG - 1 wird in der Regel nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung berechnet und kann bis auf 2 Jahre erweitert werden.

Dann würdest du als Single, ohne Kinder für die Anspruch auf Kindergeld besteht etwa 60 % vom durchschnittlichem Netto bekommen, sonst wären es 67 %.

Wenn du aus dem Bezug von Krankengeld kommst, dann kommt es darauf an wie lange du Krankengeld in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosmeldung bezogen hast und wie viele Tage du Einkommen durch Arbeit erzielt hast.

Hast du innerhalb der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung an min.150 Tagen ein Arbeitseinkommen erzielt, dann wird dein ALG - 1 Anspruch danach berechnet.

Solltest du diese 150 Tage nicht erreichen, dann wird der Bemessungsrahmen auf 2 Jahre erweitert und solltest du dann diese min.150 Tage immer noch nicht erreicht haben, dann wird dein ALG - 1 Anspruch aus einem fiktiven Einkommen ermittelt.

Du kannst im Internet ja mal eingeben ,, Wie berechnet sich ALG - 1 nach Aussteuerung ", dann solltest du etwas von Frag - einen Anwalt - de.finden, da kannst du es selber nochmal nachlesen, der Beitrag ist zwar aus dem Jahr 2014, sollte aber noch aktuell sein, ich wüsste nicht das sich da etwas geändert hat.

Gerangel 
Beitragsersteller
 05.05.2018, 07:11

das werde ich auch schauen, was vorgeschlagen wurde. Danke nochmals

isomatte  05.05.2018, 07:31
@Gerangel

Bitte schön !

ALG I wird nach dem letzten Gehalt berechnet, je nach vorherheriger Beschäftigung für die Dauer von 12 Monaten.

Zur Überbrückung kann SGB XII beantragt werden, die verrechnen später die Leistung mit dem Anspruch auf ALG I.
Unabhängig davon wie lange die Bearbeitungszeit auf die EMR Rente sein wird.

Als ich kein KK mehr bekam, gabs das ALG2 (Nahtlosigkeitsgeld) bis meine volle Erwerbsminderungsrente gegriffen hat, das ALG war ungefähr so hoch wie mein Krankengeld. Als dann der Bescheid für die Erwerbsminderungsrente kam, war ich direkt geschockt, weil ich mit so “viel” Geld niemals gerechnet hätte😂

Hallo Gerangel,

Sie schreiben:

wie lange und wie hoch ist mein ALG1 nach 78 Wochen Krankheit?
Wovon wird der ALG1 berechnet? 

Antwort:

Ihr richtiger Ansprechpartner ist in der Regel Ihre zuständige Agentur für Arbeit!

Unter folgendem Link finden Sie einen ALG-Rechner, so können Sie in etwa abschätzen, was Sie erwarten können:

https://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-berechnung/

Ich werde ende Juli 2018 von der KK ausgesteuert. Letzten Oktober habe ich den Rentenantrag für eine EM-Rente beantragt, der bis jetzt noch nicht genehmigt wurde. 
Ich habe echt Angst, wenn ich in Hartz VI fallen würde. 

Antwort:

Das ALG 1 ist zeitlich individuell befristet, fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit nach, wie lange die zeitliche Befristung andauert und wie hoch Ihr ALG 1 sein wird!

Die zeitliche Befristung des ALG 1 kann für die Dauer des Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente ausgedehnt werden!

Stellen Sie sicher, daß Sie stets lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Ihrem Hausarzt erhalten!

Stichwort:

"Nahtlosigeitsregelung!"

https://rentenbescheid24.de/renten-abc/sozialrecht-und-rente/nahtlos-das-arbeitslosengeld/

====

Stellen Sie sicher, daß Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann ist und daß Sie Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente klare-, aussagefähige-, detaillierte Arzt und Entlassungsberichte zu Ihrer medizinischen Beweisführung vorlegen!

Aus Ihren eingereichten Unterlagen sollte ersichtlich sein, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

https://www.youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad