GEZ in Wohnung, von der man nicht der Mieter ist?
Muss man GEZ für eine Wohnung zahlen, in der man gemeldet ist, der Mieter aber jemand anderes ist.
Die Situation ist, dass mein Lebensgefährte Amerikaner ist und die Wohnung mietet. Muss ich dann dafür die GEZ bezahlen, trotz dass die Wohnung garnicht auf mich läuft? Oder kann ich dagegen vorgehen?
10 Antworten
Schlicht und ergreifend - dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist es gleichgültig, wer von Euch beiden diesen Beitrag bezahlt.
Fakt ist : pro Wohnung ist ein solcher Beitrag fällig und selbst wenn in einer solchen Wohnung 5 Bewohner leben, von denen 4 von der Gebührenpflicht befreit sind, dann bezahlt halt der 5. Bewohner. Und dabei ist es komplett irrelevant, ob dieser Bewohner nun Haupt-, Neben- oder Untermieter ist.
Wer für eine Wohnung als Bewohner (Eigentümer oder Mieter) bei den Meldebehörden gemeldet ist, gilt nach der gesetzlichen Regelung über den Rundfunkbeitrag auch als Bewohner dieser Wohnung. Der Beitragsservice kann grundsätzlich von jedem volljährigen Bewohner einer Wohnung den vollen Rundfunkbeitrag fordern. Allerdings muss für die Wohnung nur einmal gezahlt werden. Auf die Frage, wer konkret die Wohnung gemietet hat, kommt es in deinem Fall nicht an.
Wenn bisher dein Lebensgefährte den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, musst du für die Wohnung zahlen. Zahlt er dagegen den Rundfunkbeitrag bereits, dann meldest du seinen Namen und seine Beitragsnummer dem Beitragsservice. Dann wirst du von der zahlungspflicht freigestellt. Natürlich könnt ihr euch intern den Rundfunkbeitrag teilen.
Das heißt Rundfunkbeitrag und irgendwer in der Wohnung muss das zahlen, auch bei euch (außer wenn ihr unter die Ausnahmeregeln fallt (Gesundheit, ALG2 usw))
In der Regel wird der Mieter zur Kasse gebeten, egal ob er da wohnt oder nicht. Selbst für eine Zweitwohnung muss man im Moment noch zahlen, auch wenn man gar nicht zeitgleich beide Wohnungen benutzen kann.
Das liegt daran, dass sich der aktuelle Staatsvertrag im privaten Bereich ausschließlich auf Wohnungen bezieht.
Ja, aber zweitwohnungen sind ja auch abgabepflichtig. Zu GEZ Zeiten waren sie es nicht (genauso wie Autos) weil das ganze an die Person gebunden war. Heute zahlt man pro Haushalt bzw. Betriebsstätte, zusammengefasst von der GEZ mal geschlossene Raumeinheit genannt. Der GEZ zu folge wäre ein KFZ auch eine solche geschlossene Raumeinheit weil man darin ja typischerweise Radio hören könnte. Da jetzt ja privat wie gewerblich gesehen wird (im gewerblichen waren es ja schon immer die Anzahl der "Raumeinheiten") wäre es nur konsequent das privat genauso zu handhaben. Jedes Auto, jede Wohnung, jede Betriebsstätte... alles geschlossene Raumeinheiten, alles seperat abgabepflichtig.
Ich denke aber sie wissen selbst dass sie den Bogen damit überspannen würden.
Wenn dein Freund für die Wohnung zahlt, dann musst du nicht zahlen. Zahlt er nicht, dann kann entweder er sich anmelden und zahlen oder du kannst dich anmelden und zahlen. Wer Mieter ist, ist egal. Hauptsache ein Bewohner hat sich angemeldet.
Naja, dann muss eben dein Lebensgefährte zahlen. Wo ist der Unterschied. Fakt ist: für die Wohnung muss Rundfunkgebühr gezahlt werden.
Und du musst für die Wohnung zahlen, in der du gemeldet bist.
Und nimmt man es nach deren Fantasien ganz ernst muss man auch für jedes Auto nochmal extra zahlen.... denn wir wissen ja aus GEZ Zeiten... ein Auto ist eine Raumeinheit. Und da es ja jetzt nicht mehr personengebunden ist sondern auf Wohnugen/Betriebsstätten oder wie es genannt wurde "geschlossene Raumeinheiten" reduziert wird ist jedes Auto eine seperate Wohneinheit und wäre extra kostenpflichtig. Ein Glück sind sie noch nicht auf den Trichter ihrer eigenen früheren Argumentationskette gekommen sind :-)