Vollstreckung: Ratenzahlung/ Stundung möglich?
Ich hab Schulden bei der Krankenkasse in momentarer Höhe von 1400€.
Die sind zusammengekommen, da die KK meinen Versichertenstatus nicht wusste, diesen auf den Maximalbeitrag gelenkt hat und das mit Mahnungen über Monate hinweg sich aufgesteigert hat. Im Nachhinein konnte ich diese Schulden erstmal von 5000€+ auf ca. 1400€ runterregeln. Man kann sagen Schulden für nix.
Die KK meint, dass eine Ratenzahlung mit dem Hauptzollamt abgesprochen werden müsste. Morgen kommt der Vollstrecker vorbei (ein anscheinend netterer Herr).
Ich hab einen festen Job mit 1300 Brutto Einkommen, Konto mit Pfändungsschutz, Absolut keine Sachen zum verpfänden, weder Auto noch elektronische Geräte, Möbel oder sonstwas. Ich hab keine Ratenzahlungen zu laufen außer 250€ Miete warm. Keine Schufa Einträge, nicht vorbestraft.
Wie soll ich mich verhalten ?
Was für Unterlagen benötige ich noch ?
Kann ich im Vorfeld noch einen Antrag für Stundung vorbereiten ?
Vielen Dank für die Antworten :)
3 Antworten
es ist richtig, dass Forderungen, die bereits ans Hauptzollamt gegangen sind, idR auch über deren Vollstreckungsbeamten abgewickelt werden müssen. d.h. eine Ratenzahlung sprichst du mit ihm ab. die Rate geht ans Hauptzollamt. das ist kein Hexenwerk und auch nicht kompliziert.
für einen Stundungsantrag ist es zu spät, da die Forderung bereits beim Hauptzollamt liegt. selbst wenn das noch nicht so wäre, würde es dir nicht viel bringen. denn bei einer Stundung wird die Forderung nur aufgeschoben, es entstehen Stundungszinsen und die Forderung wird mit Ablauf der Stundung sofort in voller gänze fällig. womit man dann wieder dort wäre, wo man vor der Stundung stand.
für den Termin mit dem Vollstreckungsbeamten benötigst du deine Kontoauszüge, Lohnabrechnung, ggf. Arbeitsvertrag. wenn du Kindesunterhalt zahlen musst, dann noch diese Unterlagen. eine Aufstellung über deine monatlichen festen Ausgaben wäre auch nicht schlecht.
Hallo,
wie willst du mit dem Vollstrecker über Ratenzahlung sprechen?
Wäre das nicht vorher möglich gewesen, warum hast du dich nicht von einem Anwalt helfen lassen (Beratungshilfeschein).
Es gibt auch die Möglichkeit, sich gegen Gebühr bei der Verbraucherberatung beraten zu lassen in solchen Fällen. Dies hätte aber rechtzeitig getan werden müssen.
Versuche also morgen mit dem Vollstrecker zu sprechen. Es wäre gut, wenn du einen Zeugen dabei hättest!
Laß dir alles schriftlich geben!
Emmy
http://www.meine-schulden.de/ratgeber/gerichtsvollzieher
Dein Gehalt könnte evtl gepfändet werden!?
Vielen Dank für den Link. Nein, das Konto ist ein Pfändungssicheres P-Konto.
Dein Gehalt kann auch direkt beim Arbeitgeber gepfändet werden, bevor es dir ausgezahlt wird!!!
Siehe auch.
Sowas kenne ich nichtmal. Ich wohne allein und komm nicht an solche Ratschläge ran. Was kann ich mit dem Vollstrecker alles besprechen ?
Vielleicht hilft es, die Frage deiner Krankenkasse und/oder deinem bankberater zu stellen? Wie sollen wir denn wissen, welche Zahlungsmodi deine Kasse akzeptiert?
Und was kann der Vollstrecker überhaupt machen ? Es gibt kein verpfändbares Material.