Anwaltskosten bei Mietrückstand
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Am 02.03.2013 stand mein Vermieter bei mir vor der Haustür und hat mir ein Schreiben in die Hand gedrückt, in dem er behauptet, ich hätte die Miete für Juni 2012 nicht überwiesen. Da ich zwischenzeitlich die Bank gewechselt habe, entgegnete ich, dass ich mir die Kontoauszüge aus 2012 von meiner Bank besorgen muss, um die ganze Sache zu prüfen. Für den Fall, dass er Recht hat, würde ich die ausstehende Miete dann mit der Miete für März überweisen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Miete bis zum 08. des Monats gezahlt werden muss. Erwartungsgemäß dauerte die Anforderung der Kontoauszüge bei meiner Ex-Bank einige Tage. Tatsächlich hatte ich es versäumt, die Miete für Juni 2012 zu überweisen.
Am 14.03.2013 hatte ich dann Post vom Rechtsanwalt meines Vermieters im Briefkasten. Zusammengefasst stand dort: fristlose Kündigung zum 31.03.2013. Zahlung der ausstehenden Mieten + Anwaltskosten in Höhe von ca. 400 € (Streitwert= 2*Warmmiete+12 * Kaltmiete (Räumungskosten)).
Die ausstehenden Meiten wurden zwischenzeitlich von mir ausgeglichen.
Frage: Muss ich die Anwaltskosten in voller Höhe tragen? Hätte der Vermieter vorher unter Fristsetzung Mahnen müssen? Ist die Höhe des Streitwerts korrekt berechnet? Meines Wissens wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn ich die Mietrückstände innerhalb von 2 Monaten ausgleiche. Allerdings würde ich trotzdem gerne zum 31.03.2013 aus der Wohnung raus, da ich nicht länger bei diesem Vermieter wohnen möchte. Ist das möglich, oder muss ich jetzt wieder ordentlich kündigen?
Besten Dank vorab.
5 Antworten
Die ausstehenden Meiten wurden zwischenzeitlich von mir ausgeglichen.
Damit ist die fristlose Kündigung unwirksam. Wenn Du dennoch ausziehen willst mußt Du jetzt fristgerecht kündigen. Es sei denn auch der VM möchte Dich auch raus haben und läßt sich auf einen Aufhebungsvertrag ein.
Muss ich die Anwaltskosten in voller Höhe tragen?
Die mußt Du gar nicht tragen. Das ist das Privatvergnügen des VMs.
Damit erübrigt sich die Frage nach dem Streitwert.
Meines Wissens wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn ich die Mietrückstände innerhalb von 2 Monaten ausgleiche.
Nein, unverzüglich nach Kündigung. Unverzüglich = sofort
Verstehe ich das richtig, es ging nur um den Rückstand von einer Monatsmiete? Also da mit fristloser Kündigung zu drohen ist schon merkwürdig. Dazu muß der Rückstand größer als zwei Monatsmieten sein.
Wer welche Anwaltskosten und Gebühren zu tragen hat, entscheidet ein Gericht im sog. Kostenfestsetzungsbeschluß. Schließlich braucht der Vermieter einen gerichtlichen Titel bzw. Räumungstitel .Da aber noch kein Gerichtsverfahren, trägt jeder seine Kosten erstmal selber.
Ich habe eher das Gefühl, daß der Vermieter nur auf so eine Gelegenheit gewartet hat um den Vertrag zu lösen. Normalerweise läuft kein Vermieter gleich zum Anwalt, wenn mal eine Miete fehlt.
Willst du da wirklich wohnen bleiben, solltest du mit dem Fall dringend zum Anwalt. Der prüft, ob überhaupt so eine Kündigung wirksam wäre. Rechtsschutzversicherungen machen hier wirklich Sinn, geht der Prozess verloren, tragen sie auch die Kosten der Gegenseite.
Andernfalls zur öffentl. Rechtsberatung und bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen, bzw. Rat vom Mieterverein holen. Jetzt keine Zeit mehr verschenken sofort Rechtsrat.holen.
Nene, geltend gemacht wird die Miete aus 2012 und die märzmiete, da nicht bis zum 08. März gezahlt.
Kann er so nicht einfach geltend machen. Er hat noch keinen Titel. er kann es höchstens mit Einschüchterung versuchen.
Am 14.03.2013 hatte ich dann Post vom Rechtsanwalt meines Vermieters im Briefkasten. Zusammengefasst stand dort: fristlose Kündigung zum 31.03.2013. Zahlung der ausstehenden Mieten + Anwaltskosten in Höhe von ca. 400 € (Streitwert= 2*Warmmiete+12 * Kaltmiete (Räumungskosten)). Muss ich die Anwaltskosten in voller Höhe tragen?
Ob diese Forderung rechtens ist, können Sie durch einen Anwalt oder Mieterbund prüfen lassen.
Hätte der Vermieter vorher unter Fristsetzung Mahnen müssen?
Mietrückstände müssen nicht angemahnt werden, der Vermieter kann sofort eine Mahnbescheid erstellen lassen.
Meines Wissens wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn ich die Mietrückstände innerhalb von 2 Monaten ausgleiche.
Nicht ganz richtig.
Eine fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn man die Rückstände und die laufende Miete bezahlst, eine Frist für die Zahlung ist mir nicht bekannt.
Aber dieses gilt nur, wenn der Vermieter nicht hilfsweise die ordentliche Kündigung ausgesprochen hat und wenn es in den letzten zwei jahren nicht schon einmal zu Mietrückstand kam.
Auch wenn Du fristlos gekündigt bist und Du ausziehen würdest, kann der Vermieter noch Nutzungsausfall bis zu drei Monatsmieten verlangen.
Allerdings würde ich trotzdem gerne zum 31.03.2013 aus der Wohnung raus, da ich nicht länger bei diesem Vermieter wohnen möchte. Ist das möglich, oder muss ich jetzt wieder ordentlich kündigen?
Wenn Du kündigst, gilt die dreimonatige Kündigungsfrist.
Ausziehen kannst Du jederzeit, doch Deinen Vertrag musst Du erfüllen. Wenn es kein Nachmieter gibt musst Du noch für drei Monate Miete zahlen.
Beispiel:
Du wilst kündigen. Wenn die Kündigung bis zuum 4.April( dritter Werktag des Monats) beim Vermieter ist, kannst Du zum 30.Juni kündigen.
Ach ja, sollte es nur eine Monatsmiete Rückstand sein, so ist die Kündigung unwirksam.
Warum hast du nicht ganz einfach die Märzmiete zum 08.03. bezahlt - das verstehe ich nicht. Du hattest damit am 09.03. 2 offene Monatsmieten und damit kann dich der VM fristlos kündigen.
Du hast die Mieten ausgeglichen, damit ist die Kündigung nicht mehr wirksam - aber wenn dir das öfter passiert, dann kannst du doch gekündigt werden. Die Anwaltskosten musst du nicht zahlen, den hast du ja nicht beauftragt. Die Höhe des Streitwerts ist auch nach m.M. nicht richtig - Warum denn 12*Kaltmiete(Räumungskosten)?
Mahnen muss der VM dich nicht. Mieten sind zum Termin fällig und das weiß auch jeder Mieter.
Wenn du nun aus der Wohnung raus willst, musst du fristgemäß kündigen.
Danke für die Antwort. Ich hatte dem VM gesagt, dass ich meine Kontoauszüge prüfe und dann alles in einem Rutsch überweise. Der VM ist ein Privatmann und war bisher eig. ganz umgänglich. Ich hätte nie damit gerechnet, dass der direkt zum Anwalt rennt. Die Miete ist jetzt natürlich bezahlt. Von mir aus übernehme ich auch die Anwaltskosten für den Streitwert (ca. 900) aus der Summe 2Miete (bin ja selber Schuld). Das sind dann ca. 85 €. Aber ich seh es nicht ein, dem Anwalt über 400 € in den Rachen zu werfen, weil er meint, der Streitwert liegt bei über 5.000 € (2Miete + 12 Kaltmieten). Das kann doch nicht richtig sein.
Das ist viel Geld für dich und in meinen Augen ist das ungerecht. Aber ich bin kein Anwalt und deshalb denke ich, dass du hier einen solchen zu Rate ziehen solltest.
Hi, fest teht, daß Du die laufende Mietzahlung nicht bis zum 8. 3. (Fr) geleistet hast, denn der RA schrieb nach dem 11.3. (Mo) den Brief (Zustellung 14.3.). Damit warst Du 2 MM im Rückstand, also greift eine fristlose Kündigung zum 31.3.
Verwundernd ist nur die schnelle Reaktion des Vermieters und kann bedeuten, daß er Dich schnellstens loswerden will. Aus Deiner Zusammenfassung des RA-Schreibens ist nicht ersichtlich, ob trotz eventueller Zahlungen der Mietvertrag beendet ist oder weitergeführt werden wird. Wenn ja, dann gilt die Antwort von @johnny: 3 Monate Kündigungszeit.
Kannst aber trotzdem versuchen, vom Vermieter in einem Schreiben (2-fach, eins für Dich) bestätigen zu lassen, welches Du ihm selbst übergibst und unterschreiben lässt. Vermeide eine Zustellung durch die Post!
- Bestätigung des Auszugstermins zum 31.3. wegen fristloser Kündigung, Übernahme der Umlagen bis zum 31.3.13. Ablesen und notieren aller Zählerstände, auch Hausstrom, Gaszentralheizung. Zustellung zum Datum der turnusmäßigen Umlageabrechnung, die dann von Dir direkt überwiesen wird. Ferner: Rückzahlung Mietkaution innerhalb gesetzlicher Fristen, spätestens aber nach Umlagenbegleichung. Zur Rücküberweisung der Kaution wird nach der Umlagenzahlung Deine (neue?) Kontoverbindung mitgeteilt.
! Wichtig: Kein Abzug der Umlagen von der Mietkaution. Vom VM unterschrieben bedeutet das für dich: ab 31.3.13, 23:59h keine nachwirkenden Verpflichtungen irgendwelcher Art.
Nicht alles landet vor einem Gericht. warum also sollte ein Vermieter nicht die Anwaltskosten verlangen dürfen? Wenn man es nicht dürfte, würde man bestimmt öfter klagen als vorzeitig eine Einigung zu finden.