Wie lange muss man in Haft bleiben für bewaffneten Raub?

4 Antworten

das kann man pauschal gar nicht beantworten, weil das Hintergrundwissen fehlt. Hinzu kommt vermutlich auch die Straftat Verstoß gegen das Waffengesetz / unerlaubtes Führen einer Waffe. Das wird wohl nicht unter 5 Jahren Haft abgehen.

§ 250 STGB
Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

c)eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder 2.der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder3.eine andere Persona)bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder b)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

viivii777 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 06:55

Vielen dank erst mal.Spielt bei der Verurteilung auch die Beweggründe eine rolle?

gri1su  21.09.2015, 07:01
@viivii777

Ja sicher spielt auch das eine Rolle. Viele Faktoren werden zur Urteilsfindung herangezogen: Motiv, Sozialprognose, eventuelle Vorstrafen, persönliches Umfeld, eigene Reife, Verhalten vor Gericht (Kooperation, Geständnis, Reue), wurde die Waffe eingesetzt oder nicht, Geiselnahme / Freiheitsberaubung oder nicht, wurden Personen verletzt (wenn ja, wie schwer).... usw. usw.

All diese Faktoren können dazu beitragen, ob eine Strafe höher oder geringer ausfällt. 

Georg63  21.09.2015, 03:52

Mit 20 wird man ihn sicher als Jugendlichen behandeln und "Erziehungsmaßnahmen" statt Haft anordnen. Daher hat so einiges Gesindel keinen Respekt mehr vor dem Gesetz.

39gr8vwfw  21.09.2015, 03:56
@Georg63

Und genau deshalb kann man sich Nachts nicht mehr auf die Straße begeben, weil dieses Gesindel ja sowieso nur 1-2 Jahre Haft bekommt wenn sie die "deutschen Opfas" mit Waffen bedrohen und ausrauben. 

gri1su  21.09.2015, 03:56
@Georg63

Man KANN unter gewissen Voraussetzungen noch das Jugendstrafrecht in Anwendung bringen - das entscheidet aber das Gericht bei der Verhandlung. Aber auch da gibt es auf jeden Fall Haft - so schwere Straftaten können nicht mehr mit Sozialstunden alleine geahndet werden - sie kommen höchstens zusätzlich als Auflage zur Verwendung.

Erfahrungsgemäß kommt normalerweise aber das Erwachsenenstrafrecht zur Geltung.

Siehe den Gesetzestext von § 250 Strafgesetzbuch.

Wenn das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, dann hat man bei schwerem Raub mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren zu rechnen. Hat man die mitgeführte Waffe verwendet, dann sind es mindestens 5 Jahre. "Minderschwere Fälle" haben immer noch mit mindestens 1 Jahr Haftstrafe zu rechnen.

Wird der Täter wegen seines jungen Alters von unter 21 Jahren und wegen seiner Unreife nach Jugendstrafrecht verurteilt, dann könnte die Strafe milder sein als nach Erwachsenenstrafrecht.

Eigentlich sollte in der Regel ab 18 Jahren Erwachsenenstrafrecht angewandt werden, aber in der Praxis wird es meistens doch das Jugendstrafrecht.

Hoffentlich noch ein paar Jährchen.

Hoffentlich ziemlich lang. Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit!