Post von der Ausländerbehörde während der Haft: drohende Abschiebung
Hallo,
ein Ausländer, der in Deutschland geboren ist (23 Jahre), sitzt im Gefängnis. Wurde zu 2 Jahren verurteilt. Seine Aufenthaltsgenehmigung ist während der Haft abgelaufen.
2 Monate vor 2/3 Haftentlassung bekommt er im Gefängnis Post von der Ausländerbehörde: "Drohende Abschiebung"!! Er hat nun 1 Monat Zeit sich zu äußern.
Sein Pflichtverteidiger kann er vergessen, der kümmert sich um nix und ist telefonisch nie zu erreichen.
Ist das die Regel, dass die Ausländerbehörde immer mit Abschiebung droht und was soll man in so einer Anhörung schreiben? Der Betroffene wurde in Deutschland geboren, seine Eltern und Geschwister leben hier und in seinem Heimatland kennt er niemand, nicht mal richtig die Sprache.
Kann man da irgendwas dagegen tun?
8 Antworten
Er ist, wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist, ohne gültigen Aufenthalt, sprich illegal in Deutschland. Daher wird ihm die Abschiebung angedroht. Er soll sich, am besten schriftlich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, dies kann auch über den Sozialdienst im Gefängnis laufen. Bis zur Haftentlassung wird er dann wahrscheinlich eine Duldung bekommen. Nach Ende der Haft kann er dann bei der Ausländerbehörde eine neue AE beantragen. Wichtig ist, das er jetzt, während der Anhörungsfrist, darlegt warum er nicht rechtzeitig eine Verlängerung der AE beantragt hat.
Richtig! wichtig ist, das er jetzt aktiv wird und sich bemüht mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten. Nur weil er eine Straftat begangen hat und die Haft verbüßt wird er nicht abgeschoben.
DANKE! Reicht das wenn er selbst aktiv wird? Weil auf seinen Pflichtverteidiger ist kein Verlass! Und sein Sozialarbeiter gerade auch nicht! Was kann er der Ausländerbehörde am besten schreiben?
Nur weil er eine Straftat begangen hat und die Haft verbüßt wird er nicht abgeschoben.
ha ha, du Komiker o)
Ja, das reicht. Er soll der Ausländerbehörde mitteilen, dass es ihm, durch die Haft nicht möglich ist, seinen Aufenthaltstitel zu verlängern.
Scheinst ja echt Ahnung von der Materie zu haben.
stimmt. Im Gegensatz zu dir.
Man müsste eben wissen, weshalb die Abschiebung angedroht wurde, solange das nicht klar ist, ist alles Spekulation.
Tja, man muß nicht alles in "der Öffentlichkeit" bereden, dazu gibt es das Postfach. Übrigens, ein "wenig Ahnung" habe ich schon von der Materie, arbeite ganz zufällig in einer Ausländerbehörde.
Sehe ich auch so ,danke!
zufällig bedeutet dann ja meistens dorthin strafversetzt worden... Spaß; passt schon.
Nee, ich hab mich da beworben, weil die Arbeit mir Spaß macht und man unheimlich nette Menschen kennenlernt :-)
Da er in Deutschland geboren wurde, könnte er doch versuchen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen - wenn das geht.
http://www.untersuchungshaft-koeln.de/2011/05/wechsel-eines-pflichtverteidigers/
........Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist möglich, aber nicht ganz einfach. Dem Pflichtverteidiger kann man nicht einfach das Mandat kündigen, denn er ist durch gerichtlichen Beschluss, also einen öffentlich – rechtlichen Hoheitsakt bestellt und nur durch diesen kann er auch wieder „entpflichtet“ werden. Also muss der Haftrichter überzeugt werden, dass ein Austausch des Pflichtverteidigers berechtigt ist.
Um diesen unerfreulichen und für alle Prozessbeteiligten unerwünschten Zustand zu vermeiden, sollte der Haftrichter dem Beschuldigten eine angemessene Frist zur Benennung setzen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 16.04.2010 bestätigt, dass diese Frist mit der Gesetzeslage vereinbar ist. Leider wird dies aber noch nicht von allen Gerichten angewendet, so dass sich in solchen Fällen die oben aufgeworfene Frage des Austauschens stellt..............
schick ihm einen anwalt.
der kennt alle wege und möglichkeiten :))
Hallo, er soll sich mit seinem zuständigen Sozialarbeiter in Verbindung setzen, der weiß was zu tun ist, kann ihn bei event. Schreiben an die Auländerbehörde unterstützen und das ggf. hinfaxen. Ist das denn schon fest mit der 2/3 Entlassung? Vg.
Sein Sozialarbeiter kümmert sich nicht wirklich. Antrag zur 2/3 Entlassung wurde im Januar gestellt, in 1 Woche Anhörung mit einer Richterin per Videoleinwand. Kein Grund zur Ablehnung, außer dass jetzt die Ausländerbehörde kommt.
Wie "Bodensatz" schon schrieb, soll er selbst zur Ausländerbehörde hinschreiben und vor allem eine HAFTBESCHEINIGUNG mit dazu legen. Denn noch steht ja schliesslich nicht fest ob er wirklich zum 2/3 Termin vorzeitig entlassen wird. Vg.
Danke!
Also wird ihm die Abschiebung nur angedroht,weil seine Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist? Ich dachte die Drohung ist weil er im Knast sitzt!