Versuchter Raub auf Tankstelle, welche Konsequenzen?

10 Antworten

Niemand weiß das. Niemand kann darauf eine seriöse Auskunft geben. Alles ist möglich. Es ist möglich, dass er in U-Haft bleibt bis zur Verhandlung, und dann gleich in die Strafhaft kommt. Genauso ist es möglich, dass er bis zur Verhandlung auf freien Fuß kommt. Es ist auch möglich, obwohl wenig wahrscheinlich, dass er nochmals eine Bewährung bekommt. Sorry.

hallo linda

ich hoffe du bist nicht alleine mit deinem kind und hast eine funktionierende familie im hintergrund die dir hilft.

alles gute für dich. sei stark

gruß, bernd. ( alleinerziehender vater )

LindaMeier17 
Beitragsersteller
 20.01.2017, 21:50

Nein bin ich zum Glück nicht. Meine Familie unterstützt mich wo sie nur kann. 

Dankeschön. Wünsche dir auch alles Gute! :)

Auch der Versuch eines bewaffneten Raubüberfalls ist strafbar. Es wird also zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Ob euer Kind ein Grund ist auf die U-Haft zu verzichten oder nicht, wird dir hier keiner sagen können. Ich vermute aber, dass es keinen Grund spielt, da du ja als fürsorgende Person noch da bist.

Es kommt ebenfalls auf die Einzelfallentscheidung an, ob es nach Verurteilung zu einer Haftstrafe kommt. Mit 17 wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, was normalerweise mildere Strafen nach sich zieht. Die Benutzung einer Gaspistole erschwert jedoch wieder den Straftatbestand und damit die Strafe.

Das Strafmaß liegt nach § 250 StGB bei Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren. Minder schwere Fälle liegen immer noch bei 1-10 Jahren Freiheitsstrafe.

uni1234  19.01.2017, 10:43

Das von dir genannte Strafmaß bezieht sich allerdings nur auf das Erwachsenenstrafrecht und gilt ausdrücklich nicht für Jugendliche (§ 18 Abs. 1 S. 3 JGG). Die mögliche Dauer einer Jugendstrafe beträgt 6 Monate bis 10 Jahre.

Ich fasse kurz zusammen:

17-jähriger, bereits strafrechtlich in Erscheinung getretener, Vater aus den neuen Bundesländern überfällt bewaffnet eine Tankstelle.

So richtig?

Mein Tipp:
Schreibe den Kerl ab und siehe bitte zu, dass Du Dich künftig auf die andere Sonnenseite der Gesellschaft schlägst. Du hast ein Kind, für welches Du die Verantwortung trägst! DRINGEND!

MaikGold  19.01.2017, 09:31

Nein, nicht richtig. Vater aus den neuen Bundesländern?

1.)  Gibt es keine neue Bundesländer. 2.)  Gibt es Osten, Westen, Süden und Norden nur geografisch und nicht auf Menschen bezogen.

3.)  Was zum Geier spielt es für eine Rolle, aus welchen Teil Deutschlands der Vater eines kriminellen stammt?

MaikGold  19.01.2017, 10:14
@godlikegenius

Die Erwähnung "Vater aus den neuen Bundesländern" ist total unnötig und sinnfrei.

godlikegenius  19.01.2017, 10:16
@MaikGold

Sag das doch der Fragestellerin. Sie hat mit dem Prenzlau-Quatsch angefangen.
Ich habe - wie geschrieben - lediglich zusammengefasst.

All Deine Fragen kann hier niemand beantworten. Der Staatsanwalt entscheidet.

Und wäre ich Du, würde ich mich sofort von ihm trennen. Er ist doch trotz  seiner Vorstrafen nichtt schlauer geworden. Du machst sonst auch Dein Leben kaputt.