Versuchter Raub auf Tankstelle, welche Konsequenzen?
Hallo zusammen. Ich habe ein Problem... Mein Freund (17) wurde gestern morgen festgenommen weil er und 2 seiner Freunde eine Tankstelle überfallen wollten. Er wurde gestern morgen dann von 2 Polizisten festgenommen und nach Prenzlau gebracht. Die 3 haben zwar nichts erbeutet aber mein Freund hat den Tankwart mit einer Gaspistole bedroht und seine 2 Kumpels standen nur hinter ihm, also ist er in meinen Augen der Haupttäter weil er die Waffe hatte,ganz vorne stand und den Tankwart bedroht hat. Meine Fragen wären jetzt, was das für ihn für Konsequenzen hat? Mein Freund ist 17 Jahre alt und hat schon einige Vorstrafen und musste damals auch schon Sozialstunden abarbeiten weil er in einen Trödelladen eingebrochen ist. Das habe jetzt nur mit dazu geschrieben falls das eine Rolle spielen sollte und Auswirkungen auf die Strafe Hat, die er jetzt wegen den versuchten Raub bekommt. Naja ... meine Fragen: 1. Muss er jetzt bis zur Gerichtsverhandlung in U-Haft bleiben? Oder kann er heute vielleicht sogar wieder nach Hause? (Der Staatsanwalt kommt heute zu ihm nach Prenzlau und soll darüber eine Entscheidung treffen was jetzt mit ihm passieren soll.) 2. Wenn die Verurteilung Ist, bekommt er dann mit Sicherheit eine Haftstrafe oder könnte er noch mal mit Bewährung davon kommen? 3. Falls er eine Haftstrafe bekommt, wie viele Monate/Jahre würde er dann ungefähr bekommen? (Mit 17 Jahren gilt doch auch noch das Jugendstrafrecht oder?)
So... das waren meine Fragen und ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten. Am wichtigsten ist im Moment für mich ob er überhaupt noch mal nach Hause kommt oder direkt in U-Haft bleiben muss... :( Wir haben nämlich einen 3 Monate alten Sohn zusammen! -.-
Bis dann meine lieben! :)
10 Antworten
Niemand weiß das. Niemand kann darauf eine seriöse Auskunft geben. Alles ist möglich. Es ist möglich, dass er in U-Haft bleibt bis zur Verhandlung, und dann gleich in die Strafhaft kommt. Genauso ist es möglich, dass er bis zur Verhandlung auf freien Fuß kommt. Es ist auch möglich, obwohl wenig wahrscheinlich, dass er nochmals eine Bewährung bekommt. Sorry.
hallo linda
ich hoffe du bist nicht alleine mit deinem kind und hast eine funktionierende familie im hintergrund die dir hilft.
alles gute für dich. sei stark
gruß, bernd. ( alleinerziehender vater )
Nein bin ich zum Glück nicht. Meine Familie unterstützt mich wo sie nur kann.
Dankeschön. Wünsche dir auch alles Gute! :)
Auch der Versuch eines bewaffneten Raubüberfalls ist strafbar. Es wird also zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Ob euer Kind ein Grund ist auf die U-Haft zu verzichten oder nicht, wird dir hier keiner sagen können. Ich vermute aber, dass es keinen Grund spielt, da du ja als fürsorgende Person noch da bist.
Es kommt ebenfalls auf die Einzelfallentscheidung an, ob es nach Verurteilung zu einer Haftstrafe kommt. Mit 17 wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, was normalerweise mildere Strafen nach sich zieht. Die Benutzung einer Gaspistole erschwert jedoch wieder den Straftatbestand und damit die Strafe.
Das Strafmaß liegt nach § 250 StGB bei Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren. Minder schwere Fälle liegen immer noch bei 1-10 Jahren Freiheitsstrafe.
Das von dir genannte Strafmaß bezieht sich allerdings nur auf das Erwachsenenstrafrecht und gilt ausdrücklich nicht für Jugendliche (§ 18 Abs. 1 S. 3 JGG). Die mögliche Dauer einer Jugendstrafe beträgt 6 Monate bis 10 Jahre.
Ich fasse kurz zusammen:
17-jähriger, bereits strafrechtlich in Erscheinung getretener, Vater aus den neuen Bundesländern überfällt bewaffnet eine Tankstelle.
So richtig?
Mein Tipp:
Schreibe den Kerl ab und siehe bitte zu, dass Du Dich künftig auf die andere Sonnenseite der Gesellschaft schlägst. Du hast ein Kind, für welches Du die Verantwortung trägst! DRINGEND!
A. Selbstverständlich gibt es neue Bundesländer: https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Länder
B. Was ist an meiner Zusammenfassung falsch?
C. Wer sagt, dass etwas eine Rolle spielt? Du wertest doch gerade selber.
Die Erwähnung "Vater aus den neuen Bundesländern" ist total unnötig und sinnfrei.
Sag das doch der Fragestellerin. Sie hat mit dem Prenzlau-Quatsch angefangen.
Ich habe - wie geschrieben - lediglich zusammengefasst.
All Deine Fragen kann hier niemand beantworten. Der Staatsanwalt entscheidet.
Und wäre ich Du, würde ich mich sofort von ihm trennen. Er ist doch trotz seiner Vorstrafen nichtt schlauer geworden. Du machst sonst auch Dein Leben kaputt.
Nein, nicht richtig. Vater aus den neuen Bundesländern?
1.) Gibt es keine neue Bundesländer. 2.) Gibt es Osten, Westen, Süden und Norden nur geografisch und nicht auf Menschen bezogen.
3.) Was zum Geier spielt es für eine Rolle, aus welchen Teil Deutschlands der Vater eines kriminellen stammt?