Verkäufer behauptet, Retoursendung wäre unvollständig?
Hallo zusammen,
ich habe bei einem Onlinehändler 10,5 kg Epoxidharz bestellt. Der Verkäufer hat jedoch die falsche Ware geliefert und dann noch versucht, seinen Fehler am Telefon schön zu reden. Ich habe daher von meinem Widerrufssrecht Gebrauch gemacht und die Ware zurückgeschickt. Bezahlt hatte ich per Paypal.
Der Verkäufer hat mir nun heute den Kaufpreis erstattet, hiervon jedoch knapp 35 € einbehalten, da er angeblich nur 9 kg Ware zurückerhalten hätte. Als ich ihn schriftlich zur Rede stellen wollte, forderte er mich auf, ich solle doch einen Gewichtsnachweis über die von mir aufgegebene Rücksendung beim Versandservice (Hermes) anfordern. Leider ist dies bei Hermes jedoch nicht möglich. Ich habe mich hier schon bei der Hotline erkundigt.
Ich habe den Verkäufer nun rein vorsichtshalber aufgefordert, er möge doch bitte ebenfalls einen solchen Nachweis beim Versandservice (DPD) anfordern. Ich habe leider keine AHnung, ob das dort möglich ist.
Frage: Was soll ich nun tun? Wer ist hier nun in der Beweispflicht? Und ist der Empfänger einer Postsendung nicht verpflichtet, diese bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen?
Danke!
4 Antworten
Dein Fehler war, dass Du die Sache wahrscheinlich als Widerruf über die Rücksendefunktion abgewickelt hast. Du hättest Sofort bei PayPal einen abweichenden Artikel melden müssen, also als Reklamation bearbeiten. Dann hätte PayPal darauf geachtet, dass Dir das nicht passiert.
Das ist eine neue Moder bei etlichen Händlern, weniger oder gar nichts rückzuzahlen, indem sie vorgeben, falsche, kaputte oder, wie in Deinem Fall nicht alles zurück erhalten zu haben.
Du wirst kaum was machen können.
Achte in Zukunft darauf, wenn die Ware abweicht, sofort einen Problemfall zu eröffnen.
Ärgerlich. Sowas muss man natürlich vorher wissen. Danke für den Hinweis. Das wird mir nicht mehr passieren!
Falsche Ware ist eher etwas für die Sachmängelhaftung als für den Widerruf. Beim Widerruf musst Du die bestellte Ware wieder zurücksenden, was Du ja nicht kannst, wenn Du diese nie erhalten hast.
Es sind zwar nicht alle Verkäufer solche Haarspalter, aber manche, wie Du siehst, schon.
Ok, das dürfte mit Haarspalterei wohl nichts zu tun haben. Der Verkäufer versucht sich offenbar schlicht an meinem Fehler zu bereichern. Nächstes Mal weiß ich es besser! ;)
Du hast also definitiv von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht? Und du bist definitiv eine Privatperson?
Dann gilt der Paragraph 355 BGB, Abs 3 Satz 4. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Ware. Also auch das angeblich nur die Hälfte ankommt. Weise daher den Händler Ausblick auf diesen Paragraphen hin und mache ihn klar, dass du notfalls Klage einreichen wirst.
Der Händler kann sich nur hält rausreden, wenn du die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hast. Ich gehe mal davon aus, dass du die Originalverpackung genommen hast und daher ausreichend verpackt war.
Ja, es wurde die Originalverpackung sowie das original Polstermaterial verwendet. Da der Karton in sehr schlechtem Zustand bei mir ankam, habe ich diesen sogar noch in reichlich Paketband eingewickelt, so dass die Rücksendung sicherlich stabiler erfolgt ist als die Auslieferung.
Du wirst doch sicher einen Zeugen beibringen können (das kannst du sicher!), der beim Wiederverpacken zugesehen hat und das Gesehene bezeugen kann. Das teilst du dem Verkäufer mit und stellst ihm eine Anzeige wegen versuchten Betruges in Aussicht.
So lange er keine Verwandtschaft ist... Und drohen kannst du allemal. Vielleicht wendest du dich aber vorher mal an Paypal.
Kann ich sogar wirklich, da mir ein Freund geholfen hat, den recht schweren Karton zu packen und zum Paketservice zu bringen. Ich habe nämlich leider Rückenprobleme.
Ich frage mich nur, inwiefern man diesen Freund nicht als befangenen Zeugen werten würde ... davon abgesehen, dass es sich wohl kaum lohnen dürfte, es für 30 € Streitwert juristisch so weit kommen zu lassen. :(