Habe beim Optiker eine Sonnenbrille verbindlich bestellt und Kaufpreis komplett bezahlt, kam ein Anruf das die Gläser nicht für die Brille passen?
Ich muss entweder eine kleinere Brille nehmen oder für 60€ mehr höherwertige Gläser kaufen.
Habe den Vertrag mit Abholtermin im Laden (Aktivoptik) dort gemacht und somit ist ein Kaufvertrag entstanden, da ich mich in die Brille verliebt habe und im Gespräch selbst auch keine Rede war ist der Kaufvertrag doch auch bindend für Käufer und Verkäufer.
Er hat mir auch angeboten den Kaufpreis zurück zu erhalten, jetzt ist da ein Problem da heute (01.06.2019) letzter Tag von dem Angebot mit der günstigen Brille war.
Ich will unter allen Umständen diese Brille oder eine die genauso aussieht auch aber bin nicht bereit dafür mehr Geld auszugeben da der Fehler nicht auf meiner Seite liegt und ich auf die Erfüllung des Kaufvertrags bestehe.
Bin ich im Recht, kann ich das verlangen ohne Mehrkosten für mich?
6 Antworten
Scheinbar kam es hier zu einem Beratungsfehler und man dachte dass die gewählten Gläser in die Sonnenbrille passen.
Nun hat der Optiker festgestellt, dass das gar nicht möglich ist und die passenden Gläser 60€ mehr kosten.
Der Kaufvertrag kann so wie er geschlossen wurde, nicht eingehalten werden, ist also nichtig.
Du hast also das Recht dein Geld zurück zu bekommen, weil der Optiker Dir die Brille, über die ihr den Kaufvertrag geschlossen habt, nicht liefern kann.
Er hat Dir nun mehrere Optionen an die Hand gegeben. Entweder Geld zurück oder du schließt einen neuen Kaufvertrag mit ihm über die passenden Gläser in deiner Lieblingssonnenbrille ab.
Wahrscheinlich sind die Gläser so wie du sie wolltest, zu dick zum einsetzen in die Fassung.
Also entweder kaufst du höherwertigere Gläser und erteilst dem Optiker einen neuen Auftrag, oder du nimmst dein Geld zurück.
Alles Weitere wäre reine Kulanz - aber nicht dein Recht.
Hi,
ja, du bist im Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Du kannst auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, der Optiker wird das nicht erfüllen können oder wollen.
Du wirst also dein Geld zurückbekommen als Schadensersatz. Damit ist die Sache dann erledigt.
Geh zu dem Optiker, rede mit ihm, welche Möglichkeiten bestehen, damit beidee Seiten zufrieden sind. Könnte z.B. so aussehen, dass ich euch die 60.- Euro teilt. Er hat dir ja schon das Angebot gemacht, dass du das Geld zurückbekommst.
Kannst du dir vorstellen, wie du reagiert hättest, wenn dir schon beim Bestellen der Preis inclusive den 60 Euro genannt worden wäre. Nicht ganz nachvollziehen kann ich die Begründung höherwertiger Gläser, das hat mit der Größe der Fassung nichts zu tun. Zu verstehen wären Gläser mit größerem Durchmesser, aber da macht der Preisunterschied nicht so viel aus.
Brauchst du Plus- oder Minusgläser?
Wenn die Gläser nicht reinpassen - bzw passend gemacht werden können - hast du halt Pech!
“Nur“ wegen einem Vertrag kann der Optiker ja nicbt zaubern!
wer hat den die gläser bestellt/falsch geliefert, du doch nicht, oder.
dann muß er die richtigen gläser nachbestellen und der schuldige muß den fehler bezahlen.
zur not mal zur verbraucherberatung gehen/schreiben.
alles gute