wie lange ist Krankheitsvertretung zumutbar?
Wir sind ein mittelständische Unternehmen mit gesamt 450 Mitarbeitern an 3 Standorten mit 2 Produktionsstätten. Wir im Vertrieb sind zu siebt, seit 6 wochen nur zur fünft. Einer von den "Kranken" kommt vermutlich nächste Woche wieder. Der 2te ist unklar ob er je wiederkommen wird. Wie lange müssen wir die Vertretung noch hinnehmen. Den Job teilen wir auf 4 Leute auf.
6 Antworten
Wie lange müssen wir die Vertretung noch hinnehmen.
Das solltet Ihr den Vorgesetzten, bzw. den AG fragen.
Kurze Vertretungen sind ja immer mal drin, man fehlt selbst ja auch mal. Allerdings kann es kein Dauerzustand sein.
Bei so viel zusätzlicher Arbeit fallen doch bestimmt Überstunden/Mehrzeit an. Sind diese vereinbart? Werden sie bezahlt? Gibt es Freizeitausgleich?
Gibt es eigentlich einen Betriebsrat? Der muss Überstunden ja im Voraus genehmigen.
Wenn die Arbeit zu viel wird, gibt es die Möglichkeit einer "Überlastungsanzeige". Die kann man durchaus machen, wenn es dauerhaft zu viel Arbeit gibt und man diese dann evtl. nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann und/oder die psychischen und physischen Belastungen den AN auf Dauer krank machen.
Stellt sich eher die Frage in welchem Umfang ist die Arbeit des/der fehlenden Kollegen überhaupt aufzufangen. Niemand kann von Dir / Euch langfristig / dauerhaft verlangen deshalb Mehrleistungen zu erbringen.
Niemand kann etwas dafür, dass er krank ist und wie lange er krank ist. Das kann dir auch passieren, dass du lange krank bist. Wenn ihr wegen der Vertretung der kranken Kollegen Überstunden machen müsst, könnt ihr verlangen, dass die bezahlt werden.
Also erstmal hat der Kranke 6 Wochen Anspruch weiterhin Gehalt zu bekommen. nach 6 Wochen übernimmt das dann die Krankenkasse und der AG wird sozusagen "Entlastet" und könnte einen neuen Mitarbeiter einstellen. Vorher macht das keinen Sinn, denn der neue Mitarbeiter möchte ja auch entlohnt werden. das kann gerade mittelständischen Unternehmen schon mal das Genick brechen oder sie zumindest in Schieflage bringen.
Das is halt ne Durststrecke, die überstanden werden muss. Wenn die Krankheitsprognose schlecht ist, kann der AG jemanden befristet einstellen, aber wenn man realistisch ist wird sich keiner finden, der einen Job für, sagen wir mal, 3 Monate antritt.
Da steht ihr sogar noch gut dar- ich kenne Fälle wo Einzelpersonen drei oder 4 kranke Mitarbeiter alleine vertreten. Grenzen setzt hier im Prinzip das Arbeitsrecht nur insoweit, als dass eure Arbeitszeiten eingehalten werden müssen oder unter bestimmten Bedingungen auch mal Überstunden geleistet werden müssen. Könnt ihr das Arbeitspensum nicht schaffen muss halt Arbeit liegenbleiben, dass ist dann einzig und alleine das Problem eures Arbeitgebers.