Berufsschule 1 Tag krank reicht melden bei Arbeitgeber oder muss Attest her?

4 Antworten

Grundsätzlich kannst Du 3 Tage ohne Vorlage der AU der Ausbildung wegen Krankheit fernbleiben - der Ausbilder kann aber die AU ab dem ersten Tag fordern - hierbei ist zu beachten, daß das nicht willkürlich erfolgen darf.

Was ist nun, wenn während der 3 Tage Berufsschule ist?

Du hast einen Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb und nicht mit der Berufsschule - daher sind die Regelungen des Ausbildungsbetriebes einzuhalten.

Wenn die 3-Tage-Regelung für Dich gilt, reicht es aus, wenn der Ausbilder der Schule eine entsprechende Entschuldigung zukommen läßt; er sollte darauf hinweisen, daß eine AU nicht vor Ablauf von 3 Tagen verlangt wird (ggf. ist das auch tariflich oder ausbildungsvertraglich so vereinbart - ansonsten gilt die entsprechende gesetzliche Regelung) - nur um der Berufsschule eine Kopie der AU vorzulegen ist der Ausbildungsbetrieb nicht verpflichtet einen Arztbesuch zu verlangen.

Natürlich muss ein Attest her.

hol Dir zur Sicherheit lieber ein Attest

Falls du es mit deinem Ausbilder so vereinbart hast, kann dein Betrieb bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest von dir verlangen.

Wenn nicht, muss du laut §5 Entgeltfortzahlungsgesetz spätestens ab drei Kalendertagen Krankheit am darauf folgenden Arbeitstag ein Attest vorlegen.

In jedem Fall solltest du also am besten sofort einen Arzt aufsuchen, da Ärzte in der Regel Atteste nicht rückwirkend ausstellen können.

Alles Gute für dich!

PeterSchu  06.06.2019, 22:36

Grundsätzlich richtig, nur dass laut Gesetz nicht ab drei Tagen sondern bei mehr als drei Tagen eine Bescheinigung erforderlich ist.