wie lange ist die zeit zwischen rechtskräftiger verurteilung und ladung zum strafantritt?
ich bin strafrechtlich und rechtskräftig verurteilt. wann muss ich mit der ladung zum strafantritt rechnen. wahrscheinlich gibt es da große unterschiede. aber wie ist denn der ungefähre zeitrahmen?
3 Antworten
Da gibt es kein Zeitrahmen. Das hängt davon ab zu welcher Strafe du verurteilt wurdest, ob von dir weitere Straftaten zu erwarten sind, ob Fluchtgefahr besteht usw.
Zwischen 0 Tagen und ........Wochen. In der Regel hast du nach der Ladung auch noch einige Tage / Wochen bis zum wirklichen Haftantritt. Tipp: Geh in jedem Fall freiwillig zum Haftantritt, das bringt in der Regel Vorteile
Im Durchschnitt zwischen 6 Wochen nach Rechtskraft und 4 Monate. Aber .. nix genaues weiß man nicht. Hast du schon das Urteil mit Rechtskraftvermerk erhalten? Dann kannst du doch einfach mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Bei Bedarf beschleunigen die das auch (gibt tatsächlich Menschen, die möchten dann sofort ihre Strafe antreten) und bei besonderen Gründen lassen die sich auch mal etwas mehr Zeit.
ich habs nicht eilig....
Den gibts nicht.
Wenn erhebliche Gefahr von Dir ausgeht, wirst Du u.U. direkt aus dem Gerichtssaal mit in Haft genommen.
Wenn Deine Straftat banal ist, kann es auch sein, dass du ein Jahr auf eine freie Zelle warten musst. Oder dass Dir die StaA anbietet, die Haftstrafe in Geld oder Arbeit umzuwandeln, damit Du überhaupt nicht rein gehst.