Ladung zum Strafantritt wegen Geldstrafe?
Hallo
Ich habe da mal eine Frage, und zwar habe ich eine Geldstrafe zu zahlen bei der Staatsanwaltschaft. Nur seit letzem Jahr November habe ich Probleme mit meiner Bank, weil sie mir mein Geld nicht freischalten. Daher hatte ich Probleme, die Raten zu zahlen. Jetzt habe ich eine Ladung zum Strafantritt bekommen und habe 4 Wochen Zeit, das zu bezahlen. Meine frage ist jetzt, ob ich die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln kann? Egal wie alt man ist! Oder wenn ich z.b erst nach 5 Woche das Geld zusammen habe, obwohl die Frist nur 4 Wochen sind?
8 Antworten
Jetzt habe ich ein straffantritt bekommen
dann wünsche ich dir viel Spass beim "Einsitzen".
Alternativ, das Geld innerhalb der 4 Wochen zahlen!
Das solltest du dort nachfragen.
Du kannst noch versuchen den Antrag mit entsprechender Begründung zu stellen. Wenn er genehmigt wird, rechen mit 6 Stunden je Tagessatz.
Bekommst Du eine Absage, so hast Du ja noch 4 Wochen Zeit die Strafe zu bezahlen. Wenn es 5 Wochen dauert das Geld zusammenzubekommen, kann es etwas eng werden. Auf jeden Fall solltest Du nach den 4 Wochen den Betrag ständig in Reichweite haben, wenn die Polizei aufkreuzt musst Du bezahlen oder Du fährst ein.
Natürlich kann der Antrag auch abgelehnt werden, Du müsstest Die Strafe dann absitzen. Das Beste wäre wenn Du persönlich dort vorsprichst. Es kann auch hilfreich sein dann direkt eine grössere Summe bei der Gerichtskasse einzuzahlen, vielleicht lässt sich der Staatsanwalt dann nochmal auf eine erneute Ratenzahlung ein.
Zu spät, du hast alle Fristen verstreichen lassen um das Geld pünktlich zu zahlen, man gibt dir eine letzte Chance(4 Wochen) da wird nichts mehr verlängert oder umgewandelt.
Antrag auf freie Arbeit zum Abwenden einer Ersatzfreiheitsstrafe kann jederzeit gestellt werden.
Sowohl die freie Arbeit oder auch die EFS können durch Zahlung sofort beendet werden.
Meine frage ist jetzt, ob ich die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln kann?
Stell einen Antrag auf freie Arbeit.
Lässt du die Frist verstreichen und stellst keinen Antrag auf freie Arbeit musst du die Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Und was ist wenn der Antrag abgelehnt wird ? Weil es geht um eine Summe von 1.500 euro und die kann ich auf die schnelle nicht auftreiben.. deswegen will ich ja wissen ob die den Antrag auch ablehnen können..