Wie lange hat ein e-bay-Käufer Recht auf die Abholung der gekauften Ware?

9 Antworten

Hast du in Deinem Angebot eine Zeit vorgegeben, in der abgeholt werden muss? Nein? Hast Du, nachdem es nicht abgeholt wurde, den Vertrag gekündigt und das Geld zurück gezahlt? Nein? Dann stimmt das, was Interesierter schreibt. Was hast Du gedachr? Das Du Ware und Geld behalten kannst? Das kann für Dich ganz übel ausgehen!

Na Deine Einstellung ist ja mal perfekt...:-)

Also, eBay musst Du damit nicht nerven, eher solltest Du lernen was eBay eigentlich ist und was es tut und warum man den Service in Anspruch nehmen kann

Wie Du Deine Handelsaktivitäten innerhalb von eBay ausübst ist Dein persönliches Problem.

Hast Du das Geld für die Ware kassiert dann ist es ja wohl logisch, dass Du die Ware an den Käufer aushändigst. Oder hast Du in Deiner Auktion explizit erwähnt, dass die Ware innerhalb von xx Tagen abgeholt werden muss und falls nicht, der Kaufpreis nicht mehr erstattet wird??? :-) Wahrscheinlich mal nicht.

Somit, ist die Frage rechtlich ganz klar. Geld gegen Ware, oder Ware gegen Geld.. Die Käuferin hat sich an ihre Vereinbarung gehalten und Du hast nun Deine Schuld zu erbringen. Sollte doch logisch sein, oder etwas nicht

Solltest Du die Ware nicht mehr im Besitz haben, dann würde ich schnellstens in einem freundlichen Dialog die Käuferin darüber informieren und eine vernünftige Einigung versuchen mit dieser zu finden. Sonst könnte es noch ein nicht so erfreuliche eBay Deal werden.

Habe bei e-bay angerufen. Die können keine Auskuft geben. Da das schon eine Rechtsauskunft sei. Was ist ein totales Unsinn finde. Wofür sind sie denn da?

ebay ist dafür da, dass Dir eine Verkaufsplattform zur Verfügung gestellt wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Geschäfte auf dieser Verkaufsplattform werden gem. BGB abgeschlossen und daheraus regeln sich die Rechte und Pflichten für Käufer und Verkäufer.

Ich finde es nicht in Ordnung, dass ich so lange Zeit die Ware für Sie aufbewahren muss.

Hast Du die Ware noch? Was hat Dich daran gehindert, nach Zahlungseingang die Käuferin zu kontaktieren und einen gemeinsamen Termin zur Abholung zu vereinbaren?

Ganz menschlich gesehen wart Ihr doch beide in der Pflicht.

Wenn Du sie noch hast- wo ist das Problem?

Hast Du sie zwischendurch mal kontaktiert, sie zur Abholung aufgefordert? Mit Fristsetzung Nein?

Dann hattest Du das ja einfach akzeptiert.

Natürlich auch schräg, dass wer was ewig und 3 Tage nicht abholt nach Bezahlung..

Würd mich interessieren,wie das ausgeht.

amarelly 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 14:34

Nach dem Kauf habe ich Kontakt mit der Käuferin gehabt. Da sie nicht in der Nähe gewohnt hat und die Abholung von den Dienstfahrten ihres Mannes abhängig war, hat sie es nicht geschaft die Ware nach dem Kauf wie geplant abzuholen. Und dann hat es sich in die länge gezogen... Eins habe ich verstanden - mann soll einen Termin geben, bis wann die Ware abzuholen ist. Und zur Abholung fördern. Zum Glück habe ich die Ware noch. Werde also geben. Finde das aber sowieso nicht in Ordung, dass man nach einer so langer Zeit immernoch Anspruch auf die Ware hat.

ronnyarmin  07.05.2014, 16:05
@amarelly

Du hast ja auch die ganze Zeit das Geld der Käuferin gehabt. Das könnte sie genauso nicht in Ordnung finden.

Worin liegt das Problem, den Artikel auszuhändigen?

amarelly 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 16:37
@ronnyarmin

Da hast du recht. Geld habe ich gehabt. Aber dein Komentar "Das könnte sie genauso nicht in Ordnung finden" verstehe ich nicht. Sie ist verschwunden und hat die Ware nicht abgeholt und nicht ich. Ich kenne mich im Recht schlecht aus. Aber man sollte normale Zeitgrenzen oder Sanktionen haben. Ich bin doch kein kostenloser Lager! Und stellt ihr euch in meiner Situation vor. 10 Monate nach dem Kauf will der Käufer die Ware haben. Das finde ich nicht in Ordnung So was würde ich nie machen.

Interesierter  07.05.2014, 19:07
@amarelly

Die Verjährung tritt erst mit Ablauf des 31.12.2016 ein. Aus rechtlicher Sicht hat die Dame also einen Anspruch gegen dich, den sie geltend machen kann.

JA, DU MUSST DIE WARE HERAUSGEBEN!

Aus rechtlicher Sicht sieht es so aus, dass eine Warenschuld nach 3 Jahren regelmässig verjährt. Das heisst, die Ansprüche der Käuferin würden mit Ablauf des 31.12.2016 erst verjähren.

Du hättest die Käuferin zur Abholung der Ware auffordern können. Das hast du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gemacht. Somit hast du dich stillschweigend bereit erklärt, zu warten.

Auf Verlangen musst du der Käuferin ihre Ware aushändigen. Sie hat die Ware gekauft und bezahlt. Ihre Forderung ist noch nicht verjährt.