Anzeige wegen Reservierung bei Ebay Kleinanzeigen?
Hallo Zusammen,
ich wollte meine Tischbeine/böcke bei Ebay Kleinanzeigen verkaufen für insgesamt 20 Euro. Für eine Interessentin habe ich die Tischböcke eine Woche lang reserviert und gehofft, dass sie dann zum besprochenen Tage kommt. Währenddessen erhielt ich jedoch weitere Anfragen, bei denen ich darauf hingewiesen habe, dass die Beine erst bei Nichtwahrnehmen des Termins an sie weiterverkauft werden können. Als es dann zum besagten Termin kam, hatte die erste Käuferin mir geschrieben, dass sie doch während der ganzen Woche keine Zeit habe und die Beine erst in 7 Tagen holen könne. Das war sehr ergärlich, da ich einigen potenziellen Käufern dadurch absagen musste und sie bei mir auch an Glaubwürdigkeit verlor. Daher habe ich einer anderen Interessentin noch geschrieben, welche die Beine am nächsten Tag definitiv abholen könnte. Der ersten Käuferin habe ich geschrieben, dass es in 7 Tagen zwar zeitlich passen sollte, aber ich nochmals Bescheid geben würde. So kam tatsächlich die zweite Käuferin und hat die Beine gekauft. Nun habe ich der ersten Käuferin geschrieben, dass die Beine anderweitig verkauft worden sind. Jedoch geht die erste Käuferin davon aus, ich habe einen Kaufvertrag abgeschlossen, weil ich ihr bereits meine Adresse zugesendet hat. Aber hier bin ich ja davon ausgegangen, dass sie zum besagten Termin kommt. Sie werde demnächst ihren Anwalt alarmieren. Nun mache ich mir schon Sorgen. Was soll ich tun? Und was sollte ich beachten? Ich kann allenfalls die zweite Käuferin fragen, ob sie mir die Beine zurückverkauft. Vielen Dank bereits im Voraus.
10 Antworten
Hallo,
kurzum: Kein Stress !
Ihre Behauptung ist völlig lächerlich. Es besteht KEIN Kaufvertrag, sofern ihr nicht klar ausgemacht habt dass sie die Böcke auch bekommt.
An Deiner Stelle würde ich sie einfach auf ebay blockieren und sämtliche Drohungen ignorieren.
Mal abgesehen davon: Falls sie wirklich klagen sollte (und das wird sie keinesfalls) dann geht es hier um einen Schaden von 20 €. Lächerlich.
Verdirb Dir nicht Deine Lebensqualität und mach Dir keine Gedanken mehr.
In Ermangelung einer Straftat kann sie dich nicht anzeigen.
Sie könnte dich auf Vertragserfüllung verklagen.
Dazu müsste sie aber auch einen Schaden nachweisen, z.B. daß sie für gleichwertige Ersatzware 30€ mehr bezahlen musste.
Ist bei der Höhe natürlich eine Lachnummer für Anwälte und Richter.
Also mach dir keine Sorgen über derartige seltsame Zeitgenossen.
Mach dir mal keinen Kopf. Die Dame hat scheinbar kein Geld sich neue Böcke zu kaufen, wo soll sie dann das Geld für nen Anwalt hernehmen? Außerdem hattet ihr nen Termin ausgemacht, den sie nicht wahrgenommen hat. Daraufhin hast du ihr nicht komplett zugesagt.
Desweiteren findet der Kaufvertrag wenn du in ein Geschäft gegangen bist, auch erst an der Kasse statt und nicht in dem Moment wo du zum Verkäufer sagst, dass du die Ware nimmst. Die Dame hätte nachdem sie die Böcke gesehen hat genauso vom Kaufvertrag zurück treten können. Nachdem sie die Vereinbarung bzgl des Termins nicht wahrgenommen hat, bist du halt zurück getreten und hast dir wen neues gesucht. Das ist rechtlich vollkommen in Ordnung und hat mit der herausgabe der Adresse nichts zu tun.
Sie hat sich halt geärgert und wollte dir Angst machen. Große Klappe, nichts dahinter.
Vielen Dank für Eure Antworten. Dies beruhigt sehr. Noch einen schönen Abend. :D
Du hast mit ihr nichts abgeschlossen!
Wenn Du ihr von dir aus die Sachen Reservierst, ist das ein entgegenkommen von Dir.
Noch dazu ist ihre Zeit abgelaufen.
Das ist aber nicht bindend. Sie kauft hier nichts im KaDeWe sondern von einem privaten Anbieter der etwas an den Verkauft, der am schnellsten Zahlt.
Sie wird weder eine Chance auf Erfolg haben, noch wird sich damit ein Gericht rumschlagen.
Du kannst Dich zurück lehnen und laut über die Frau lachen.
Ich bin Kaufmann von Beruf.
eine Reservierung ist kein Kaufvertrag,
so nach dem Motto, ich hätte gerne die Böcke. du hast ihr nur die Reservierung zugesagt. Von ihr kam aber kein: ich nehme die, ich kaufe ... und du warst damit einverstanden
Wenn jedoch ein Kaufvertrag entstanden ist, bist du verpflichtet die Ware auch ihr zu verkaufen.