Bezahlte Ware nicht abgeholt - welche Fristen / Ansprüche beachten?
Moin!
Habe im Jahr 2011 eine größere Industriemaschine über Ebay verkauft, der Käufer hat das Teil auch bezahlt und wollte es dann abholen. Nach einigen Nachrichten und hin und her hat der Käufer die Abholung bis heute nicht geschafft. Nun liegt das Teil hier noch rum und das Lager-Grundstück soll geräumt werden.
Kennt jemand die Fristen: Wie lange hat der Käufer Anspruch auf die Ware, die er nicht abgeholt hat? Mache ich mich strafbar, wenn ich das Teil nach 6 Jahren weiterverkaufe oder entsorge?
Vielen Dank :)
2 Antworten
3 jahre ist die frist wenn nicht anders vereinbart.
du bist ihm auch kein schadensersatz schuldig.
ich würde aufjedenfall noch eine email über den vorgang schreiben mit frist von 2 wochen dann ist's rum.
obwohl nach 6 jahren vermisst er das teil auch nicht wirklich.
Die Regelverjährung bei Zivilrechtlichen Ansprüchen, so wie der deines Käufers, beträgt 3 Jahre und Beginnt ab dem 31.12 des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Bei dir hätte der Käufer die Wäre also bis 2014 abholen müssen.
Also hat er meiner Meinung nach keinen Anspruch mehr auf diese Maschine, es sei denn ihr habt etwas anderes Vereinbart. Wenn du sie ihm gibst hättest du aber evtl. Anspruch auf die Anteile der Lagerkosten für die Jahre die noch nicht verjährt sind.
Diese Regelung steht in §199 Abs. 1 BGB.
Danke dir. Hast du für die Frist iwie nen Paragraphen o.ä.?