Ebay: Ware angeblich defekt nach Abholung
Hallo Zusammen,
vor Kurzem habe ich einen gebrauchten Trockner auf Ebay verkauft, die Ware war funktionsfähig und zur Abholung ausgeschrieben.
In de Ebay Auktion teile ich u.a. mit: "Bitte beachten, dies ist ein Privatverkauf, daher keine Gewährleistung oder Rücknahme."
Käufer kam wie ausgemacht vorbei und holte die Ware ab. Ein paar Tage darauf bekam ich einen Anruf mit der Aussage der Trockner sei defekt und er wolle sein Geld zurück und droht mir direkt mit Anzeige. Bin ich nun verpflichtet die Ware zurück zu nehmen? Hätte er sich nicht bei Übergabe vergewissern müssen, dass die Ware funktionsfähig ist? Ich mein im Nachhinein kann ja jeder kommen und behaupten die Ware sei defekt.
Was kann ich hier tun?
Vielen Dank.
4 Antworten
Hallo Scrapie,
der Käufer hätte sich vor Ort vergewissern können, ob das Gerät noch funktioniert oder eben nicht mehr. Du musst Ihm dies auch nicht zwingend vorschlagen, denn er hätte dies auch selbst vorschlagen können.
Sollte der Artikel nun wirklich von Anfang an defekt gewesen sein, sei so sozial und nimm Ihn zurück. Bist du dir tatsächlich sicher, dass der Trockner vollkommen funktionsfähig, genau wie in der Auktion beschrieben, war, teile dies dem Käufer mit und fordere von Ihm, den Beweis anzutreten, dass der Artikel von Anfang an beschädigt und somit nicht funktionsfähig war.
Kann er dies nicht, wird auch eBay nicht auf Rückabwicklung entscheiden, sondern ein Gutachten von dem Käufer fordern, welches er selbstverständlich nicht beibringen kann, da der Mangel 1. nicht bestand, als du das Gerät übergeben hast und 2. ein Gutachten Sauteuer ist.
Ich frage mich, wie man zu einer anderen Auffassung der Rechtslage kommen kann...
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
AnonJura
Hallo Scrapie,
freut mich, dass ich dir helfen konnte.
Und Danke für den Stern!
Freundliche Grüße
AnonJura
"Bitte beachten, dies ist ein Privatverkauf, daher keine Gewährleistung oder Rücknahme."
Der Satz ist Blödsinn und entlässt dich nicht aus der Sachmängelhaftung.
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel
Wieso hast Du nicht von Dir aus angeboten, dass der Trockner vor Ort und vor dem Verladen ausprobiert wird? Wäre immer mein Weg beim Verkauf gebrauchter Geräte.
Aber nun zur Schadensbegrenzung: Du hast Dir doch sicher die Gerätenummer notiert, damit Du, bei einer eventuell notwendigen Rücknahme, belegen kannst, dass das der von Dir verkaufte Trockner ist. Du kannst ja auch dem Käufer mitteilen, dass Du mit der Rückgabe des Geräte Typ xxx, Seriennummer xxx einverstanden bist.
Entweder tut es das Gerät dann auf einmal oder Du hast wirklich ein defektes Gerät verkauft.
Ja getestet wurde das Gerät bei Abholung nicht, hätte ich aber auch nichts dagegen gehabt, wäre nur leider umständlich gewesen da kein Stromanschluss in der Nähe war.
Ja wie ist das nun? Er hätte sich doch prinzipiell vergewissern müssen ob das Gerät funktioniert bevor er es mit nimmt? Was ist wenn er es kaputt gemacht hat bzw nicht ordnungsgemäß benutz hat und es kaputt gegangen ist. Oder er einfach unzufrieden mit dem Gerät ist, dann muss ich es doch nicht zurück nehmen? oder etwa doch?
Wenn er Dir aus der Sachmängelhaftung etwas anhängen möchte, hast Du Pech gehabt, auch als Privatverkäufer.
Da hilft nur die Gerätenummer! Es wäre nicht der erste Käufer der schlicht "austauschen" möchte.
Ich gehe mal davon aus, dass du ehrlich warst und der Trockner tatsächlich funktioniert hat. Deine Aussage "ein paar Tage darauf" würde ich präzisieren, war es einen Tag später, oder doch vielleicht 5 Tage später? Mag sein, dass er mit dem Trockner nicht zufrieden ist und diesen einfach wieder loswerden will. Aber so einfach zurückgeben ist nicht.
Ja das denke ich eben auch, dass er in irgendeiner Art und Weise nicht mit dem Gerät zufrieden ist. Er hat sich 3 Tage nach der Abholung gemeldet.
Er müsste sich vergewissern das das gerät funktuniert
Hallo AnonJura,
vielen Dank für deine Antwort, genau so sehe ich das auch.
Viele Grüße
Scrapie