Ebay Autokauf und der Käufer holt es nicht ab?
In meiner Auktion stand, dass das Auto innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden muss. Der Käufer hat auf das Auto geboten und wollte es bis 11 Uhr heute abgeholt haben. er hat sich jedoch nicht mehr gemeldet. Hat man gar keine Chance dagegen vorzugehen? Was bringt eine Anzeige? Kann man einfach 2000€ auf ein Auto bieten und es dann nicht abholen und ungeschoren davon kommen? Was soll ich jetzt tun?
6 Antworten
Du kannst den Kaufpreis natürlich einklagen, aber ist es das wert?
Sinnvoller ist das hier:
Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen.
Ein Nichtzahlerfall bei eBay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag, weil der nach dem BGB geschlossen wurde.
Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.
Gleichzeitig meldest Du innerhalb von 32 Tagen bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt und Du bekommst Deine Gebühren zurück.
Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Und nein, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, für die die Polizei nicht zuständig ist.
Du verstehst es nicht:
Setz ihm eine datierte Frist von etwa 10 Tagen, dann kannst Du den Kaufvertrag entweder einklagen oder für nichtig erklären.
Der Gesetzgeber sieht für sowas zwingend Fristen vor, von jetzt auf gleich geht das nicht.
was kostet so ein anwalt wenn man es einklagt?
Das weiß ich nicht, aber da geht es um die Höhe des Streitwertes und es gibt eine Rechtsanwaltsgebührenordnung.
Ich will den Vertrag nicht auflösen bzw kündigen sondern einfordern, klagen. Ich hab deinen Beitrag gelesen, du redest von wiedereinsetzen usw. Das ist nicht das Thema.
Du kannst den Vertrag selbstverständlich nach Verstreichen der gesetzten Frist auch einklagen, aber das Risiko und die Anwaltskosten trägst Du erstmal selbst.
Und wenn der Käufer mittellos sein sollte, dann bleibst Du auf diesen Kosten sitzen, deshalb stellt sich immer die Frage, welchen Weg man letztendlich gehen will.
Und wenn ich später ein Problem melde, kann ich dann über ebay den Kauf abbrechen um das Auto schnellstmöglich wieder einzustellen?
Seufz...
Nein, eBay hat mit eurem Kaufvertrag nicht das geringste zu tun, lies bitte nochmal:
Ein Nichtzahlerfall bei eBay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag, weil der nach dem BGB geschlossen wurde.
Chapeau an deinen unendlichen Geduldsfaden!
Im Klartext, er kommt davon und ich habe Scherereien? Entzieht sich der Logik.
In der Auktion stand dass das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden muss.
Mahnen und dann Verzugszinsen bzw. sonstige Verzugskosten in Rechnung stellen
jetzt kommt keine antwort mehr.
Das ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am Basiszinssatz. Guck mal in §288 BGB.
Wie hoch wären die Zinsen angemessen`?
Also nach 7 Tagen wie in der Auktion stehen noch eine 7 tägige Frist setzen? Ich bitte um Reihenfolge, bzw. etwas detailierter.
Anzeigen? Wegen was? Das ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit, keine Strafsache
Ich würde Online einen Mahnbescheid beantragen, dazu benötigst du keinen Anwalt, dauert nur paar Minuten, alles Online ausfüllen gegen eine kleine Gebühr.
Frist setzen und bei Nichterfüllung den Vorvertrag kündigen. Beliebte Betrugsmasche: Die erscheinen ein paar Tage später und behaupten einen immensen wirtschaftlichen Schaden, weil sie angeblich schon einen Wiederkäufer gefunden haben!
Und dann? Er muss es kaufen. wie soll ich an das Geld kommen?
...wie soll ich an das Geld kommen?
Nach Verstreichen der gesetzten datierten Nachfrist einklagen, wie sonst?
Muss ich die Frist per Post aussprechen oder geht das auch über ebay selbst als nachricht privat?
Solche Fristen setzt man per Einschreiben.
Setz ihm eine Frist. Am besten schriftlich. Irgendwo 7 Tage dürften angemessen sein.
Noch eine Frist?
Du hast doch noch gar keine datierte Nachfrist gesetzt.
Also die Frist die im Angebot stand ist erst Donnerstag um. Danach soll ich schriftlich eine 7 Tages Frist setzen oder wie soll ich das verstehen? Und was soll dann nach dieser Frist passieren? Polizei Anzeige?
Und was soll dann nach dieser Frist passieren? Polizei Anzeige?
Ich glaube nicht, dass Du meine ausführliche Erklärung komplett gelesen hast, sonst würdest Du nicht nach Fristen oder Polizei fragen.
Kann ich Ihn denn schonmal negativ bewerten oder hat das irgendwo rauf einfluss?
Wieder seufz...
Käufer können schon seit 11 Jahren (!) nur noch positiv oder gar nicht bewertet werden.
Und wenn Du positiv mit negativem Text bewerten solltest, dann ist das ein Verstoß gegen die Bewertungsgrundsätze und eBay löscht den Text, der grüne Punkt bleibt dem Käufer aber erhalten.
Also kann ich einfach auf Autos bieten und mich danach nicht mehr melden. Und dem Verkäufer bleibt nichts übrig außer es zu akzeptieren oder einen Anwalt vorab zu bezahlen. Und wir bleiben auf dem Auto sitzen bis ich es wieder reinstellen kann. Wertverlust weil TÜV Zeit sich verringert.
Ja. Und wenn du das nicht willst, dann mach das halt nicht über eBay, wo solche Probleme vorprogrammiert sind.
Und dem Verkäufer bleibt nichts übrig außer es zu akzeptieren oder einen Anwalt vorab zu bezahlen.
Ja sicher.
Da draußen ist niemand, der Dich an die Hand nimmt und Deine Forderungen für Dich durchsetzt.
ich will ja festhalten am vertrag. wieso rücktritt? er hat es zu zahlen