Kaufzusage zurückziehen
Hallo, ich habe heute ein Handy 'gekauft', kann es aber aus gegebenen Gründen erst morgen abholen. Mit dem Verkäufer habe ich über Email kommuniziert. Der Wortlaut war etwa wie folgt: Verkäufer: Sind x€ okay? Käufer(Ich): Einverstanden, wann und wo kann ich es abholen ...(hier wurde dann ein Treffpunkt für heute ausgemacht) Käufer(Ich): Leider ist heute ein bisschen ungünstig, ginge morgen zur selben Uhrzeit? Verkäufer: Das Handy wird heute schon um 5 abgeholt
Frage Ist hier kein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen? Nach §§145 ff BGB wurde sich auf dén Preis geeinigt, das Angebot durch eine Zusage angenommen. Bitte um schnelle Antwort
Dankeschön Community
4 Antworten
@JayKhalifa,
zwar bin ich mir nicht absolut sicher, aber ich glaube, der Verkäufer ist im Recht.
Er bietet ein Objekt zum Kauf an. Du stellst einen Kaufantrag. Diesen Antrag kann der Verkäufer annehmen oder nicht.
Wenn Du heute den Kauf nicht tätigen kannst und der Verkäufer bekommt einen weiteren Kaufantrag für heute, darf er diesen Antrag annehmen und das Objekt heute noch verkaufen.
Sicher gibt es für Dich noch weitere Gelegenheiten.
Ich verstehe ehrlich gesagt den letzten Teil
Verkäufer: Das Handy wird heute schon um 5 abgeholt
nicht. Soll das bedeuten, dass der Verkäufer einen anderen Käufer hat, der das Modell heute abzuholen bereit war? In dem Fall wäre der Verkauf an Dich nicht zustande gekommen, da eine übereinstimmende Willenserklärung nicht vorliegt. Der Verkäufer kann den Verkauf sehr wohl an die Bedingung des heutigen Abholtermins knüpfen. Das ist gerade bei Kleinanzeigen üblich; er muss nicht zwingend dem ersten Anrufer zusagen (sondern wer zuerst kommen kann, erhält den Zuschlag). Ist die Abholung heute um 5 Teil des Verkaufsangebotes, hast Du durch Deine fehlende Zustimmung zu diesem Termin auch keinen Vertrag geschlossen.
vom Prinzip ist der KV zustande gekommen. Nur, was willst du machen? Anhand der Mailadresse den Verkäufer ausfindig machen? Ihn anzeigen? das dauert alles und kostet ab einem gewissen Punkt auch noch Geld.
pech gehabt, an sich bestätigt man als kunde den vertrag durch die zahlung.
solang kann der verkäufer auch an an einen anderen verkaufen. du hast nur eine kaufabsicht geäussert