Wie lange dauert die Pfändung des Kindesunterhalts?
Wie lange dauert es nach Einreichung des Antrags, bis der Schuldner gepfändet wird? Weiss das jemand?
6 Antworten
Das kommt ganz darauf an, welches Pfändungsverfahren beantragt wurde. es gibt einmal die Sachpfändung und es gibt die sog. Drittschuldnerpfändung.
In jedem Fall brauchst Du aber einen vollstreckbaren Titel(Gerichtsurteil oder urkunde des Jugendamtes).
An Deiner Stelle würde ich mal beim Rechtspfleger des zuständigen AG nachfragen. Wirst Du anwaltlich vertreten?
Und welches Pfändungsverfahren wurde beantragt?
Gehaltspfändung
Das kann man so pauschal nicht sagen. Du hast den Antrag an das Amtsgericht geschickt, oder? Die prüfen ihn erst einmal, erlassen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und geben ihn dann an den Gerichtsvollzieher weiter, der ihn dann an den Drittschuldner und den Schuldner zustellt. Das kann zwischen zwei und vier Wochen dauern.
Danke! Wir warten inzwischen 11 Wochen und haben noch nichts gehört.
Das ist lang - zu lang. Ruf mal beim Amtsgericht an und frag beim Rechtspfleger nach, woran es hängt!
Vielleicht wurde schon versucht zu pfänden und der Schuldner greift zu den rechtlichen Mitteln die ihm zur Verfügung stehen. Woran liegt es denn, dass er seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach kommt. Aus Erfahrung weiß ich, dass diese Maßnahme allenfalls zur Verhärtung der Fronten führt. Dass seine persönlichen Abzüge z.B. Ratenverpflichtungen keine Rolle spielen, stimmt so überhaupt nicht. Mein Ex hat sich auch nach der Scheidung ein teures Auto gekauft mit Raten über 400 Euro im Monat, das wurde sehr wohl berücksichtigt, bei dem was ich und die Kinder bekommen. Es wird immer so gesgt dass das keine Rolle spielt aber kein Gericht der Welt würde einen Unterhaltspflichtigen dazu verurteilen sein Haus zu verkaufen oder sicher massiven Ärger mit seiner Bank wegen fehlender Raten einzuhandeln, weil der Unterhalt gepfändet werden soll. So einfach ist das nicht, wenn auch viele das denken. Und ich spreche aus Erfahrung. Besser ist mit allen Mittel zu versuchen eine Einigung zu finden. Mir ist das letzendlich gelungen,nachdem ich auch versucht haben mittels meines Titels zu pfänden. Das hat nur einen Sinn wenn derjenige nachweisbar VErmögen in der Rückhand hat, aber nicht weil man glaubt zu wissen wieviel jemand im Monat verdient.
Das kommt darauf an ob der Schuldner überhaupt soviel Einkommen hat das der Kindesunterhalt gepfändet werden kann..
Ja, hat er. Einkommen ist hoch, allerdings auch die persönlichen Ausgaben. :-)
Die persönlichen Ausgaben von ihm sind egal. Wichtig ist der pfändbare Teil. Allerdings sind die Pfändungsgrenzen relativ hoch gesetzt (in meinen Augen ZU hoch). Hast Du schon mal vorab nachgesehen, was evtl. zu holen wäre?
Ausstehend sind knapp 3000 Euro. Einkommen beträgt ca. 5600 €/Monat. Sie sind allerdings zu viert.
Ganz wichtig ist, dass der rückstaändige Unterhalt auch zeitraumbezogen beziffert ist.
Ist er. Monat für Monat. Habe eine schöne Aufstellung geschickt.
Das pfändbare Einkommen sollte nach §850C der ZPO berechnet werden. Wenn du ihn die Pfändung fertig gemacht hast, hättest du auch wissen müssen, welche Pfändungsrenze er hat, nämlich ca 750 €, alles drüber ist weg.
Du gehörst auch du denen die einem das letzte Hemd gerne ausziehen würden. DAs ist auch der Grund warum viele Männer lieber die Flucht antreten und sich komplett verweigern. Klar braucht man Geld für die Kinder und die meisten Männer zahlen auch. Es gibt aber Frauen (im bin selbst ein), die kriegen den Hals nicht voll vor lauter Zorn auf ihren Ex.
Ich gehöre sicher nicht zu dennen, die einem das letzte Hemd ausziehen! Ich habe 2,5 Jahre versucht eine Einigung auf Ratenzahlung oder Tilgung bei Weihnachtsgeld etc. herbeizuführen. Da er aber von dem Geld lieber ein nagelneues Auto kaufte und meine Anfragen weiterhin ignorierte, sah ich mich zu diesem Schritt gezwungen - nachdem ich sogar seine Frau informierte, das tangiert ja im weitesten Sinne die ganze Familie. Aber ich lass mir auch nicht auf der Nase rumtanzen, was meiner Tochter laut DD Tabelle zusteht, steht ihr zu. Punkt.
genauso ist es, manche Väter wollen einfach nicht, und denen muss man manchmal auf die Finger haun, wir Mütter sind nicht so doof wie uns manche Ex-männer hin stellen wollen. Es geht rein um das Recht der Kinder!!!
Die Zeit vom Einreichen der Pfändung, bis dann der Gerichtsvollzieher letzendlich los zieht und du eine Rückmeldung erhälst ist mit 11 Wochen in den neuen Bundesländern durch aus noch im Rahmen,. Die Grichtsvollzieher sind permanent überlastet. Mein Vorschlag: Frage auf dem Amtsgericht nach (bzw bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle) welcher Gerichtsvollzieher für den Schulder seinen Gebiet zu ständig ist. Dieser wird dir dann näherer Auskünfte geben. Die Pfändungsgrenze bei Unterhaltspfändungen liegt um die 750 €. In diesem Betrag sind alle Kosten für Wohung, Arbeit usw enthalten. Fraglich bloß, ob der Schuldner dann seine Arbeit behält und nicht Hartz4 vorzieht, weil es mehr sein wird und unfändbar sein wird.
Wir haben eine vollstreckbare Urkunde vom Jungendamt. Ich werde nicht anwaltlich vertreten.