Wie lange dauert ein Antrag beim Amtsgericht bzgl der Rücknahme Doppelpfändung bzw die Erhöhung der Freigrenze des gepfändeten Einkommens?
Hallo,
Und zwar haben wir für einen Bekannten einen Antrad ans Gericht geschickt, damit die Freigrenze erhöht wird auf dem Konto. Er hat ein P Konto und hat nur 1100 Euro selbst behalten können aber die Tabelle hat einen Freibetrag von 1450 Euro, da er gut verdient. Die Bank sagt aber(was ja richtig ist) dass er nur über 1100 Euro verfügen darf, und der Antrag bei Gericht eingereicht werden muss - gesagt getan, nur wie lange dauert das jetzt? Monate? Wochen, Tage? Hat sowas schon mal einer mitgemacht?
Danke für eine Antwort :)
2 Antworten
Falls noch nicht geschehen auf jeden Fall einen weiteren Antrag stellen dahingehend, die Einbehaltung u n d Abführung bis zur Entscheidung des Gerichts einzustellen
Es kann länger dauern, als man eigentlich Geduld hat, weil im Falle einer Doppelpfändung der Freigabeantrag nach § 850 k ZPO dem Gläubiger zur Anhörung übermittelt wird. Gibt es seitens des Gläubigers Einwendungen, die das Gericht nicht aus eigener Kenntnis übersehen kann, dann wird der Schuldner mit diesen Einwendungen auch noch einmal konfrontiert, also er kann dazu etwas erwidern,
Und hier besteht die Gefahr, dass bis zur Entscheidung des Gerichts soviel Zeit vergeht, dass die Bank den eigentlich unpfändbaren Teil des Guthabens an den pfändenden Gläubiger abführt. Dies kann man verhindern, indem man einen weiteren Antrag stellt dahingehend, die Abführung bis zur Entscheidung des Gerichts einzustellen. Die Bank führt den Teil dann nicht weiter ab und man erhält ihn (bei positiver Entscheidung über den Hauptantrag) später ausgezahlt.
Also der Antrag war jetzt zwei Wochen in der Mache und heute kam wohl der Beschluss.
Guten Morgen!
Vielen Dank für die Antwort, in dem Antrag haben wir mit Punkt 2 beantragt, die Pfändung aufzuheben bis zur Entscheidung. Eigentlich haben wir alles bedacht, aber wie Du sagst, ist die Gefahr dass bis zur ersten Reaktion/Schreiben soviel Zeit vergeht, dass das Geld weg ist. Die Bank wartet jetzt noch zwei Wochen bis sie das Geld abführt. Wir haben schnell reagiert mit P Konto und allem was dazu gehört, jetzt ist nur noch die Frage wie lange das AG brauch. …
die pfändungsfreigrenze ist abhängig von der anzahl der unterhaltspflichtigen personen.
Zudem war das auch nicht die Frage :)
Nicht bei Doppelpfändung. Nach Antrag wird der Lohn, der vorher gepfändet worden ist ja nochmal gepfändet, und das kann per Antrag verhindert werden um so die nach Tabelle kommende Freigrenze zur Verfügung zu haben. Wenn man 2100 Euro netto verdient, liegt die bei ca. 1400 Euro round about... die kommt ja aufs P Konto und das P Konto schützt aber nur den statischen Freibetrag von 1100Euro.