eon hat mein Konto gepfändet kann man Personen die hartz vier beziehen das Konto pfänden?
Wegen einer Strom Nachzahlungsumme von 1400 Euro hat eon der Energie Konzern mein Giro Konto gepfändet. Ich erhalte hartz vier Aufstockend da ich Vollzeit nicht genug verdiene. Die Frage ist darf mein Konto dennoch gepfändet werden.
Also im Moment kann ich nichts abheben, von meinem Girokonto da sei eine Sperre drin da mein Konto gepfändet ist. So hat es die Kreissparkasse erläutert.
Ich war heute beim jobcenter und habe ein stromdarlehen beantragt. Ich habe immer wieder gehört das man hilfsbedürftige Menschen die Sozialhilfe beziehen, nicht deren Konto pfänden kann? Stimmt das etwa nicht? Warum wird meines gepfändet geht die Kreissparkasse davon aus, das ich kein alg2 Aufstocker bin?
Eigentlich wollte ich auch noch zum Anwalt gehen. Den eine Nachzahlung von 1400 Euro mit Mahnungsgebühren Anwaltskosten usw. Ist extrem. Ich bin mir sicher das es eine abzocke ist. Ich habe schon paar mal Ratenzahlung beantragt und irgdwann bin ich beim Anwalt Rainer Haas und Kollegen gelandet.
Bitte um Ratschläge Danke
12 Antworten
Lass dein Konto unverzüglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. Am besten gleich am Montag bei deiner Bank einen Antrag stellen. Die Umwandlung muss innerhalb von 4 Arbeitstagen erfolgen. Die Umwandlung schützt auch rückwirkend für die in letzten 4 Wochen durchgeführten Pfändungen.
Wenn du Für weitere Personen unterhaltspflichtig bist, dann bitte umgehend den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen. Das geht am schnellsten beim Rechtspfleger des Vollstreckunggerichts, der Antrag kann dort mündlich gestellt werden. Am besten Geburtsurkunden der Kinder usw mitnehmen.
Noch ein kleiner Hinweis an all die Superschlauen mit den Komentaren wie Pech gehabt oder selber schuld; der Fragesteller braucht Hilfe - keine dummen Sprüche
Woher soll EON wissen, dass du Harzt4-Empfänger bist? Der Kontopfändung sind viele Mahnungen und ein rechtskräftig abgeschlossenes Gerichtsverfahren (Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid usw.) vorausgegangen. Somit gelten die € 1.400 als rechtmäßige Forderung, die du bezahlen mußt. Abzocke kann es daher gar nicht sein. Du hättest deinen Standpunkt im Gerichtsverfahren durch einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid äußern können. Das hast du offenbar versäumt.
Auch Sozialhilfeempfänger müssen ihre Schulden bezahlen. Du weißt seit langem, dass dieser Betrag noch offen und folglich zu bezahlen ist. Tue also bitte nicht so überrascht. Suche die Schuld nicht immer bei anderen, sondern bei dir selbst!
Sorry für meine Meinung als Betroffener. Bemühe dich , deine Rückstände zu begleichen. Diese erhöhen sich logischerweise durch Anwalts und Mahngebühren um das Doppelte und sogar mehr durch deine Meinung, irgendwann erledigt sich dass schon von alleine.
Du solltest als erstes dein Konto in ein P- Konto umwandeln ,so das du wieder über Geld verfügen kannst.Pfänden dürfen die.Aber du sollst dir ein P- Konto einrichten ,sobald das greift ,kannst du auch wieder über dein Geld im Rahmen des Freibetrages verfügen,das sind 1073,88 €.Aber wie bitte kommt man auf so eine hohe Nachzahlung,lass das auf jeden mal checken.
Hier wurde offensichtlich rechtswidrig gehandelt. Der Selbsbehalt beträgt derzeit 1.079,99 EUR. Geh zumAnwalt (Sozialrecht). Du bekommst Beratungsbeihilfe und Przesskostenhilfe. Gab es denn überhaupt einen Titel des Amtsgerichtes?