Wie viele Besucher darf man in der Wohnung empfangen?
Huhu, ich hab einen sehr unfreundlichen Vermieter, der sich darüber beschwert hat, dass wir zu viel Besuch haben. Das ist natürlich Schwachsinn, denn erstens haben wir nciht mal jeden Tag Besuch (das wäre für mich viel) und zweitens geht ihn das ja eigentlich gar nix an.
Von Lärmbelästigung kann auch keine Rede sein, da wir weder Laute Musik hören noch in der Wohnung rumgrölen oder so.
Jetzt meinte mein Vermieter, er "hätte sich informiert und des geht so nicht, des sei nicht normal wieviele Besuch wir hätten...usw"
Also dachte ich, ich informier mich auch mal.
Das er mir da nicht reinschwätzen kann ist klar, aber hat mir irgendjemand eine Gesetzesgrundlage oder einen Beschluss oder so, IRGENDWAS dass ich ausdrucken und ihm unter die Nase heben kann, wenn er mir das nächste mal sowas erzählt? Ausdiskutieren geht bei dem nämlcih gar nicht, da er einen gar nciht erst zu Wort kommen lässt und wenn doch dann darf man aber nciht ausreden...
Danke schonmal :)
14 Antworten
Generell gilt: In der Mietwohnung bestimmt allein der Mieter, hielt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (BVerfG, 1 BvR 2285/03, 16.1.2004) vor zwei Jahren fest. Zum "Hausrecht" des Mieters gehören dabei auch die Zugänge zur Wohnung. Mieter dürfen in ihrer Wohnung also grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen.
http://www.welt.de/print-wams/article145240/BesuchsrechtisteinGrundrechtdes_Mieters.html
Normale Besucher, also die kommen und gehen, da gibt es gar nichts gegen einzuwenden. Nur wenn es Probleme mit Müll und Lärm gibt, aber grundsätzlich verbieten kann der Vermieter einem das nicht!
Besucher die da "wohnen" also übernachten, dafür gibt es eine begrenzte Zeit bis zu der es als Besuch und nicht Untermiete o,ä, zählt, das sind 6 Wochen.
DU brauchst dem gar nichts vorzusetzen. Seine Einwendungen sind einfach nur substanzlos. Wenn, dann muss der Vermieter dir eine gesetzliche Grundlage für seine Forderung nennen. Oder die Klappe halten.
Hier lautet meiens Erachtens der ebste Rat: gehe zum Mieterbund und lass vom dortgen Juristen ein Schreiben an deinen Vermieter aufsetzen, in dem der Jurist dem Vermieter mal die Leviten liest. In der Regel ist dann Ruhe. Sollte der Vermieter dennoch mit dem Schreiben seinerseits zu seinem Rechtsanwalt rennen, wird auch jener den Vermieter in deinem Sinne belehren.
Man MUSS gar nichts. Aber so ein Schreiben vom Mieterbund stellt den unverschämten Vermieter in der Regel ruhig.
Da Du eine Wohnung zur Benutzung gemietet hast, darfst Du auch ganz allein entscheiden, wer reinkommen darf und wer nicht. Du darfst dann auch entscheiden, wie viele reinkommen dürfen.
Solange Du also Besuch bekommst, hat der Vermieter da nicht reinzureden. Was anderes ist, wenn der Besuch aus Anlaß eines angemeldeten Gewerbes kommt (dann ist aber das Gewerbe der Stein des Anstoßes), Du laufend Dienstbesprechungen in Deiner Wohnung abhalten würdest... Und was anderes ist auch, wenn der Besuch so lange bleibt, daß man von einem vorübergehenden "Einzug" sprechen müßte (Richtwert sind da wohl maximal sechs Wochen am Stück - für ein und denselben Besucher natürlich).
Ich würde umgekehrt den Vermieter fragen, wo er sich denn informiert hätte...
du kannst soviel Besuch bekommen wie du möchtest und das darf dir auch kein Mensch verbieten.Da scheinen mal wieder so nette Nachbarn im Haus zu sein oder in der Umgebung die nichts anderes zu tun haben als sich über andere Menschen den Kopf zu machen und den Besuch zu zählen. Da fasse ich mir nur noch vor den Kopf und das solltest du auch tun.
Dem Vermieter einen Brief schicken, muß man erst, wenn er seinerseits einen Brief geschickt hat... Alles andere ist unnötig.