Wie lange darf ich zu Gast bei meiner Freundin übernachten ?
Hallo ich habe mal eine frage bezüglich der Gast Regelung bei einem Hartz4 Empfänger wie lange darf ich dort übernachten ohne das mir etwas passiert bzw wie lange muss ich warten bis ich dort wieder übernachten darf ?
Leider bin ich im Netz nicht wirklich fündig geworden außer bei dem Mietrecht das ja leider durch Hartz4 eingeschränkt ist.
5 Antworten
Niemand kann dir verbieten bei deiner Freundin zu übernachten. Probleme kann es erst geben, wenn ihr zusammen ziehen würdet. Wodurch sollte das Job Center auch überhaupt erfahren das deine Freundin Besuch hat ? Das geht keinen, außer euch, etwas an.
Du kanst bis zu 6 wochen bleiben es sei den du selber beziehst hartz 4 dan must du dafür sorgen das du regelmässieg deine post anchschauen gehst zb alle 2-3 tage.Aber hartz4 darf nicht auf die eigenen freiheiten einschränken .NAch 6 wochen gibt es ärger mit dem vermietr weil er davon ausgeht das eine weitere person da dauerhaft wohnt.
ES gelten die allgemeinen Fristen für Besuch. Hierfür gelten ca. max. 6 Wochen am Stück. Dadurch entsteht weder eine BG noch eine WG, die für's Jobcenter von Bedeutung wären. Dementsprechend ist ihm das auch nicht zwingend mitzuteilen.
Besuch darf man bis zu 6 Wochen am Stück haben und das mehrmals im Jahr. Das gilt auch für eine Person die Hartz IV bekommt.
Sollte man es aber übertreiben, beschweren sich vielleicht die Nachbarn, weil sie denken dass jemand bei Dir wohnt, was dann Ärger mit dem Vermieter bedeuten kann.
Wenn der Besuch einen eigenen Wohnsitz nachweisen kann und bei Dir nicht gemeldet ist, kann Dir niemand etwas.
MfG
johnnymcmuff
Hab mal gelesen dass Du reguler 6Wochen da bleiben kannst