Geliehen PKW auf mich anmelden Hartz4?
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Und zwar habe ich hier bisher keine ähnliche Frage gefunden.
Ich lebe derzeit von Hartz4, aufgrund von der Trennung von meinem Ehemann.
Nun würde mir ein guter Freund sein Auto zurzeit überlassen (quasi geliehen auf unbestimmte Zeit). EInzigste vorraussetzung ist halt, dass der Wagen über mich angemeldet wird. Er selber besitzt nämlich schon 2 Wagen.
Nun ist meine Frage. Darf ich als Hartz4 Empfänger einen Wagen auf mich zulassen? Der Wagen hat noch einen Wert von ca 10.000€. WIe muss ich das Angeben, weil es ist ja nicht mein "Eigentum" und dürfte mir ja nicht als Vermögen angerechnet werden oder? Er schenkt Ihn mir auch nicht. Fahrzeugbrief bleibt weiterhin in seinen Besitzt!
Versicherung und Steuern laufen auch über meinen Freund. Ich bezahle lediglich die Benzinkosten.
Danke für die Antworten :-)
7 Antworten
Das Amt wird sicherlich Probleme machen. Denn das Amt wird annehmen, wenn du der Halter bist, bist du auch der Eigentümer, wobei das natürlich Quatsch ist.
Eigentümer ist aber auch NICHT derjenige, der im den KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung steht. Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht. Aber das erkläre mal den Amt, aber warum nicht? Teile den Amt mit, dass du ein Auto für jemand anders anmeldest, aber nicht der Eigentümer ist belege das mit der schriftlichen Aussage deines Freundes und den Kaufvertrag. Dann wirst du sehen, was passiert.
Vor paar Jahren urteilte das Bundessozialgericht, dass ein PKW bis 7500 Euro angemessen ist. Evtl. wurde diese Grenze angehoben und so keine Probleme geben.
Das ist so eine Sache...eigentlich kannst du bei denen direkt anrufen und dich erkundigen. Wäre am sichersten!
Dein Freund kann den Wagen aber auch auf sich angemeldet lassen, und dich als Mitfahrer bei der Versicherung angeben, bzw. er kann sich als Besitzer gegenüber dem Staat ausweisen lassen, sich in den Papieren eintragen lassen, das am Ende nur die Versicherung auf deinen Namen läuft.
Wobei- da sowiso er alles zahlt- Warum lässt er es nicht auf sich angemeldet und du fährst einfach?
Mit einem Leihvertrag, in dem Ihr eine symbolische Leihgebühr festsetzt. Ob man Dir glaubt, ist eine andere Sache.
Grundsätzlich darfst Du auch als ALG II - Bezieher ein Auto besitzen.
Normaler weiße dürften sie nichts dagegen haben, es ist ja so als ob du es auf Kredit von einer Bank hast und abbezahlst.....mache am besten einen schriftlichen Vertrag mit deinem Freund, das du das Auto leihweise von ihm auf unbestimmte Zeit haben kannst und das du nur dazu verpflichtet bist die Versicherung auf dich zu nehmen und außerdem musst du so und so eine Kopie vom Fahrzeugschein dort abgeben und da steht ja dann dein Freund als Halter drinne. Und du bekommst vom Amt ja auch die Haftpflicht für das Auto bezahlt. Von mir konnten Sie damals auch nicht verlangen (Wert war noch ca. 6500 Euro) es zu verkaufen weil das Auto auf Kredit lief :-) ansonsten hätte ich es damals (2006) verkaufen müssen.
Ja, das Auto darfst Du unbestimmte Zeit leihen. Wenn Du kein Gewerbe damit betreibst, ist das Irrelevant.