Wie lange darf Arbeitgeber zeiterfassung zurückverfolgen?
Wir haben in der Firma zeiterfassung. Die Daten meines Vertrages (33 Stunden) werden von der personalstelle hinterlegt. Ganz am Anfang habe ich angemerkt das mit der Hinterlegung etwas nicht stimmt. Zu wenig Stunden. Die Mitarbeiterin teilte mir mit das es anders nicht möglich sei. Das gleiche habe ich noch mal angemerkt mit gleicher Antwort. Das war 2014, April. Bis heute hat mein Chef alle Anträge zum Übertrag und Abbau unterschrieben. Heute hatte ich ein Gespräch mit der Geschäftsführung. Sie räumen Fehler von vielen Seiten ein. Ich wäre aber verpflichtet die nun zu viel gezahlten 200 Stunden zu vergüten. Die Zeiten wären nun richtig erfasst. Ist das rechtens das ich die schuld hierfür alleine trage? Wie lange darf der Arbeitgeber zurückverfolgen?
1 Antwort
Das ist natürlich schon eine sehr schwere arbeitsrechtliche Frage. Ich bezweifle, dass dir hier jemand eine rechtsgültige Antwort geben kann.
Hast du die Anmerkungen schriftlich oder mündlich gemacht? Gibt es hierzu einen Schriftverkehr?
Aus meiner Sicht bist du deiner Hinweispflicht nachgekommen, damit wäre der AG zum Handeln aufgefordert gewesen. Wenn er dies nicht macht finde ich es unverhältnismäßig Jahre später Forderungen zu stellen von denen er wusste.
Ich würde behaupten, dass das ein nicht annehmbarer Nachteil für dich ist. Der, aufgrund deiner Nachfrage, ignoriert wurde und dir nun nicht in dem Maße zur Last gelegt werden kann,
Meine Empfehlung ist ganz klar dich damit an Betriebsrat und/oder einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Vielleicht hilft hier auch www.123recht.net weiter.